|
Ödenburg und seine Stadtdörfer
|
| Richter und Dorfverwaltung |
|
|
|
Richter – Notar - Kleinrichter
Die politische Verwaltung des Dorfes hat formell der Richter (heute Bürgermeister), in der Wirklichkeit aber der Notar inne. Die Zuständigkeit des Richters dehnte sich nur auf das Dorf aus, an dessen Spitze er stand. Im Jahre 1873 gab es bei uns auch ein Kreisnotariat, zu dem mehrere kleine Dörfer gehörten. Der Kreisnotar war ein Verwaltungsfachmann, Repräsentant des Staats, der höchstrangige Beamte des Dorfes. Der erste Kreisnotar des Dorfes hieß Samuel Macher.
Agendorf gehörte zu dem Komitat Sopron (Ödenburg) mit Amtssitz Sopron. An der Spitze des Komitates stand der Obergespan. Das Dorf selbst vertrat der Richter. Seine Helfer waren der Waisenvater, Kassenwart und die Geschworenen (die heutigen Selbstverwaltungsmitglieder). Der Richter war meistens ein hochangesehener Bauer. Seine Aufgabe bestand darin, die Amtssachen des Dorfes mit dem Notar zu besprechen und die Dokumente gemeinsam zu unterschreiben. (In der früheren Periode, als der Richter vom Feudalherrn ernannt wurde, erledigte der Richter auch bestimmte lokale Amtsaufgaben, z. B. Streitigkeiten zwischen Familien oder Nachbarn zu schlichten, im Falle kleinerer Diebstähle zu verfügen, usw.) Er besprach mit dem Notar Termine und Tagesordnung der Sitzungen. Dem Richter unterstanden die Nachtwächter, die Flurhüter und die Hirten – da die Kuh- und Schweinehirten Angestellte des Dorfes waren. Für die Finanzen waren der Notar und der Kassenwart verantwortlich. Die Geschworenen hatten gewisse Überwachungsrechte. Wenn Bürger verhört und verhaftet wurden, mussten sie als Zeuge einbezogen werden. Der Kleinrichter und der Feldhüter spielten auch eine wichtige Rolle im Leben des Dorfes. Sie mussten sich im Dorf haarklein auskennen, das bedeutete: auch jeden Bürger namentlich kennen. Sie hatten den Weisungen des Richters und des Notars zu folgen. Ihre Aufgabe war die amtliche Bekanntmachung, vor allem das Austrommeln der Nachrichten des Dorfes. Der Austrommler musste verständlich sprechen. Bei uns in Agendorf wurde nur deutsch ausgetrommelt und es begann mit folgendem Satz: „Es wird i der Gemeinde kundgemacht.“ Erstens ..., Zweitens ..., Drittens ... Nachtwächter
In den alten Zeiten ging ein Nachtwächter von 20 bis 5 Uhr durch das Dorf. Jede Stunde sagte er laut: „Ich verkünde, dass die Uhr ... geschlagen hat“, bis 5 Uhr. Das hörte man und so wusste ein jeder, wie spät es ist. Es war für viele nützlich, weil besonders die Armen keine Uhr hatten.
Der Nachtwächter hatte noch die Aufgabe, Feueralarm zu geben und vor anderen Gefahren zu warnen. Die „Nachtwache“ bestand seit den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts aus zwei Personen. Die damalige Gemeindeversammlung mahnte den Nachtwächter nachdrücklich, für die Bewachung und Warnung zu sorgen. Auch im Falle einer Feuersbrunst, eines Gewitters oder einer Naturkatastrophe alarmierte die Wache. Beim Feueralarm konnte man vom Rhythmus des Glockenschlages erfahren, ob das Feuer zu- oder abnimmt. Die Nachtwache wurde jede Nacht von einem anderen Hausbesitzer versehen.
Im Dorf befanden sich an zwei Stellen der Hauptstrasse Petroleumlampen, deren Anzünden und Löschen die Aufgabe des Wächters darstellte. Zu seinen Aufgaben gehörten ausserdem noch die Sicherung der Nachtruhe, die Sperrstunden der Kneipen zu kontrollieren und von Fremden zu fragen, wohin sie gehen, usw. Nach dem Dienst hatte er dem Kleinrichter über die Ereignisse zu berichten. In den Jahren des zweiten Weltkrieges beobachteten die Nachtwächter das Dorf und dessen Umgebung aus dem Turm der evangelischen Kirche. In der Kriegszeit hatte der Nachtwächter eine weitere Aufgabe, nämlich die Dorfbewohner an die Verdunkelung der Fenster zu erinnern. In vielen Fällen wurde die „schwere“ Arbeit von Frauen verrichtet, weil die Männer entweder im Krieg waren oder im Bergwerk in Brennberg arbeiteten.
Richter
Kleinrichter
Die Gewählten und Größten steuerzahlenden Gemeindevertreter 1922
Notar
Ärzte der Gemeinde (Kreisärzte)
|