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Ödenburg und seine Stadtdörfer
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| Unter der Herrschaft der beiden Adelsgeschlechter der "von Harka" |
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Magister Philipp von Kürü und seine Nachkommen waren aber nicht die Alleineigentümer von Harkau. Ein Teil des Dorfes gehörte schon einer adeligen Familie, die sich um diese Zeit schon "de Harka" (von Harka) nannte. Zwei ihrer Vertreter, Gregor und Laurenz de Harka, werden in der für Ödenburg so wichtigen Urkunde König Ladislaus IV. von 1277 (königliche) "Leibeigene" genannt. Laut dieser Urkunde wurde Ödenburg zur Stadt erhoben und erhielt das Burgfeld Wandorf als Eigentum. Die beiden adeligen Familien vertrugen sich nicht gut miteinander. Die Streitigkeiten um die Besitzverhältnisse in Harkau scheinen schon bald nach der Ausstellung der Schenkungsurkunde von 1257 ausgebrochen zu sein. Denn schon aus einer Urkunde aus dem Jahre 1270 geht hervor, dass der ung. König Stephan V. den Söhnen des Magisters Philipp von Kürü, Stephan und Simon (falsch: Gregor!) die Schenkung seines Vaters Bela IV. bestätigt und die Schenkungsurkunde vom 11. Oktober 1257 nochmals abschreiben lässt.
Dass eine Urkunde so kurz (13 Jahre) nach ihrer Ausstellung schon abgeschrieben wurde, zeigt erstens den Argwohn gegen die andere Adelsfamilie "de Harkau", andererseits, dass die "Diplomatenfamilie" - wie ich sie nennen möchte - der "von Kürü" ihr Recht auf Sicherheit baute. Wie recht sie mit ihrer vorsichtigen Einschätzung der anderen Adelsfamilie der "von Harka" hatte, sollte sich schon nach abermals 13 Jahren bestätigen. Aus einer Urkunde des Königs Ladishaus IV., die am 12. Februar 1284 im Lager am Fuße der Burg Bernstein - die er eben belagerte! - gegeben wurde, geht hervor, dass der König seine "Schenkung" an Peter (von Harka), Sohn des Zubuzlo, zurücknimmt und das Gut in Anbetracht der in Treue erwiesenen Dienstleistungen des Magisters Stephan und seines Bruders Gregor, der Söhne des Magisters Philipp, eines Bürgers von Suprun..." behalten sollen. "Denn" - so fährt die Urkunde fort, "dem Peter (von Harka), Sohn des Zubuzlo, wurde die Urkunde (die heute leider nirgends mehr auffindbar ist!), dass er Eigentümer von ganz Harkau sei, nur ausgestellt, weil er das wahre Besitzrecht verschwiegen und eine Fälschung unterschoben hatte.
Die Söhne Philipps, Stephan und Gregor, erhielten also ihre Vermögensanteile in Harkau, laut königl. Urkunde vom 12. Febr. 1284 wieder zurück. - Aber noch im selben Jahr, am 3. Oktober, musste der König in einer Urkunde den Söhnen Magister Philipps abermals bestätigen, dass sie ihre Güter in Ödenburg- wo sie wohnten - und die außerhalb der Gemarkung Ödenburgs (also in Harkau, Egered und Girm) liegenden Güter in Frieden besitzen sollen. Trotz dieser königlichen Bestätigungen erhob Peter, Sohn des Zubuzlo, immer wieder Ansprüche auch auf die zweite Hälfte der Harkauer Güter. Das Verhältnis zwischen den beiden adeligen Familien in Harkau scheint nie unproblematisch gewesen zu sein; denn allein zwischen 1270 und 1284 lassen sich die Witwe des Philipp von Kürü und ihre Söhne Stephan und Gregor viermal ihre Besitzansprüche über einen Teil von Harkau vom König, bzw. durch Abschriften von Urkunden den Johanniter- Orden bestätigen. Der (vorläufige) Ausgleich zwischen den beiden Familien der Harka kam erst im Jahre 1289 zustande. Laut einer Urkunde, die am 10. Januar 1289 vom Bruder Dietrich, Komptur des Johanniter-Ordens in Ödenburg, ausgestellt wurde, erscheinen die Brüder Stephan und Gregor, die Söhne des Magister Philipps, einerseits und Peter, Sohn des Zoboslei und seine Brüder und Sippe, die Söhne des Grafen Georg andererseits, vor dem Komptur des Johanniter-Ordens in Ödenburg und einigen sich in Frieden über die Güter in Harkau und Egered. Magister Stephan, Sohn des Magister Philipps, war auch ein treuer Anhänger des letzten Königs aus dem Hause Arpad, Andreas III. Nach Auffassung mancher Historiker, wäre der "Stephan von Sopron", den 1301 die Witwe des Andreas III. mit der Bewachung der königlichen Burg in Buda beauftragte, Stephan, der Sohn Philipps gewesen, der sich auch "von Sopron" nannte. Ich bin der Auffassung, dass dieser "Stephan von Sopron" der Vater von Konrad von Sopron und Richter in Ödenburg war, von dem 1317 eine Urkunde betr. Egered vorhanden ist.
Wegen seiner Tüchtigkeit, Treue und Zuverlässigkeit wirkte Magister Stephan, Sohn des Magister Philipp, nicht nur bei den Königen Ladislaus IV, u. Andreas III. als Gesandter, sondern auch König Robert aus dem Hause Anjou wusste seine Dienste zu schätzen. In einer Urkunde aus dem Jahre 1311 und in einer anderen aus dem Jahre 1312 spricht ihm König Karl-Robert den Dank und die Anerkennung für seine treuen Dienste aus, die er als Gesandter des Königs beim König von Böhmen und beim Herzog von Österreich geleistet hat. Die Auslagen, die ihm dabei entstanden sind, würden ihm ersetzt werden. "Wie sehr auch er (Stephan) der Könige Ladislaus IV., Andreas III. und Karl-Robert geschätzter und zuverlässiger Mann war, geht auch daraus hervor, dass er außer den Schenkungen von Gütern (Egered!) sogar nach seinem Haus in Ödenburg, sowie nach seinen Dienern in diesem Haus von jeglichen Steuer befreit wurde." (Csatkai S. 51) Die beiden Adelsfamilien in Harkau standen sich - trotz ihres Abkommens von 1289, in dem es heißt: "einigen sich in Frieden", auch weiterhin feindselig gegenüber. Die eine Familie "de Harka" besetzte immer wieder Teile der Güter, die der "Diplomaten-Familie" - wie ich sie nennen möchte, die von Philipp abstammt - gehörten. Denn schon zwei Jahre später, im Jahre 1291 befiehlt der neue König Andreas III. (1290-1301) seinem Zeugmeister und Ödenburger Ispan, er möge dafür sorgen, dass Stephan, der Sohn des Magister Philipp, seine Güter in Harkau und Egered in Frieden, ohne Belästigung besitzen könne. In den bereits oben erwähnten zwei Urkunden von 1311 und 1312 befiehlt auch Karl-Robert seinem Ispan, er möge Magister Stephan in seinen Harkauer und Egereder Gütern beschützen. Und im Jahre 1325 befiehlt der König schon wieder seinem Ödenburger Ispan, er möge Magister Stephan und seine Söhne Stephan, Vinzenz und Bartholomä auf ihren Gütern in Harkau und Egered beschützen, damit sie diese in Frieden, ungestört besitzen mögen. Seit 1284 erscheint das "Burgfeld Egered" immer wieder, besonders aber in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts und auch anfangs des 15. Jahrhunderts, meistens in Verbindung mit Harkau in zahlreichen Urkunden.
Sicher würde uns interessieren, wo dieses "Egered" lag, das wenigstens in 45 mittelalterlichen Urkunden, meistens im Zusammenhang mit Harkau erwähnt wird. Ein Wissenschaftler meinte, dieses Egered müsste bei Agendorf gelegen haben. Dem kann man auf grund von vorhandenen Urkunden widersprechen. Ich bin überzeugt, dass Egered zwischen Harkau und Ödenburg lag, und zwar bei den Laub-Leiten-Feldern, oder beim späteren Brandmeierhof, zu dem diese Felder gehörten. Meine Begründung:
Nach diesen Urkunden (und noch mehreren, die wir hier nicht bringen können, die aber im wesentlichen desselben Inhalts sind) wundert man sich, dass König Sigismund am 20. Oktober 1413 das Kapitel in Csorna (lies Tschorna) beauftragt, die Brüder Ladislaus und Nikolaus von Harka in das Gut des Petrus von Harka einzuführen. Gegen diesen (tatsächlich unverständlichen!) Befehl des Königs erhebt der Stadtrichter Faul Schekan im Namen der Ödenburger Bürger beim Csornaer Kapitel Einspruch. Ja, der Stadtrichter reist dem König Sigismund nach und bewirkt, dass der Kaiser/König -laut einer Urkunde, die am 5. Dezember 1413 in Lodi Veccio ausgestellt wurde - bestimmt, die Güter des verstorbenen Peter von Harka fallen an die Krone zurück, da dieser keine Erben habe. Nachdem aber diese Güter für 500 Goldgulden bei der Stadt Ödenburg verpfändet sind, darf die Stadt Ödenburg diese Güter in Besitz nehmen. (Peter hatte zwei Söhne gehabt, Stephan und Philipp. Da diese aber vor ihrem Vater verstorben sind, hatte er keine männlichen Erben. Ich nehme an, dass einer der Söhne Peters, sogar von Ladislaus, einem Mitglied der anderen Familie, ermordet worden war; denn als Nikolaus und Ladislaus von Harka 1425 auch ihre Güter in Harkau verpfänden, bescheinigt Nikolaus, dass er 300 Pfund Denar schon erhalten habe, um mit diesem Geld seinen Bruder Ladislaus v. Harka aus dem Gefängnis zu befreien). 1415 verklagen Elisabeth, die Witwe des Peters von Harka, und Johann, Stadtrichter von Ödenburg, die Brüder Nikolaus und Ladislaus von Harka, wegen deren eigenmächtigen Besetzung der Harkauer und Egereder Güter. Im Jahre 1418 erscheinen die Witwe des Peter von Harka als Klägerin und die Brüder Nikolaus und Ladislaus v. Harka als die Angeklagten in Buda vor dem Palatin Nikolaus Gara. Die Brüder geben im Prozess zu, dass sie keinerlei Ansprüche auf die Güter des verstorbenen Peter von Harka haben, dass die Witwe frei über die Güter verfügen könne und dass die sich gegenseitig zugefügten Schäden erlassen werden. Jedoch schon einige Wochen später erheben die beiden Brüder abermals Einspruch gegen die Besitznahme der hinterlassenen Güter des Peter von Harka durch die Stadt Ödenburg. Im Jahre 1419 verkauft die Witwe des Peter von Harka, Elisabeth, auch ihre eigenen Güter in Harkau und Egered an die Stadt und erhält den Betrag von 200 Goldgulden ausbezahlt. Damit erlischt die eine Adelsfamilie der "von Harka", deren Geschichte mit Magister Philipp von Kürü 1257 damit begonnen hatte, dass ihm König Bela IV. (Adalbert) für seine Diplomatendienste die Ödenburger Burgfelder in Harkau geschenkt hatte; er hatte jedoch schon einen (kleineren, unbewohnten) Teil von Harkau besessen.
Am 16. Mai 1424 bestätigt das Raaber Kapitel in einer Urkunde, dass Nikolaus von Harka und seine Tochter Anna ihre Güter in Harkau - mit Ausnahmen der sogenannten Rust-Wiesen- für 400 Goldgulden an die Stadt Ödenburg verpfänden. Und am 4. Dez. 1425 bestätigt Nikolaus von Harka vor dem Pressburger Kapitel in seinem und im Namen seiner Tochter Anna (die mit dem Ödenburger Bürger Hans Schmuckenpfennig verheiratet ist), dass sie ihren Güteranteil in Harkau für 310 Pfund-Denar auf "ewige Zeiten den Bürgern der Stadt Ödenburg verkauft" ha- ben. Von dem Kaufvertrag waren jedoch schon 300 Pfund-Denar vorher ausbezahlt worden für die Befreiung seines nun verstorbenen Bruders Ladislaus aus dem Gefängnis. Gegen diesen Verkauf der Harkauer Güter an die Stadt Ödenburg erhob die reichbegüterte Magnatenfamilie der Grafen von Kanizsay (vormals Güssing) Einspruch. Als der Beauftragte des Csornaer Konvents 1426 im Namen des Königs die Stadt in ihren Harkauer Besitz einführen wollte, erhoben Johann Stephan und Ladislaus, Grafen von Kanizsay, die Besitzer auch von Deutschkreutz, dagegen Einspruch, so dass die Stadt Ödenburg die zweite Hälfte, den kleineren Teil des Dorfes wieder nicht gleich in Besitz nehmen konnte. Ja die Familie Kanizsay sandte ihre Männer aus, um von der Harkauer Weide 20 Ochsen zu stehlen. Ebenso ließ sie die Güteranteile des Nikolaus von Harka in Harkau besetzen. Am 3. akt. 1426 befiehlt Kaiser/ König Sigismund dem Grafen Stephan von Kanizsay, "er möge die von ihm besetzten Güter in Harkau freiwillig an die Stadt Ödenburg abtreten," jedoch vergeblich! An Martini 1426 zahlt die Stadt Ödenburg noch 100 Pfund-Denar an Nikolaus von Harka, der auch Bürger von Ödenburg ist. Erst am 21. akt. 1429 befiehlt Kaiser/König Sigismund - nach Beendigung der gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Ödenburg und der Familie Kanizsay - den Bürgern Ödenburgs, auch die zweite Hälfte Harkaus in Besitz zu nehmen. Aus den 142 Urkunden ist ersichtlich, wie um die Harkauer Güter gefeilscht, gehandelt, Gewalttätigkeiten ausgeübt wurden und wie selbst die höchsten Instanzen, bis hinauf zum König, für das Recht beansprucht werden mussten. Wenn man bedenkt, dass der Kaiser/König Sigismund über Krieg oder Frieden in Europa (er war auch Kaiser des Heiligen Römischen Reiches - Deutscher Nation!), auf dem Konstanzer Konzil (1415) über die Einheit der Kirche Europas entscheiden sollte, sich mit "Bagatellsachen", wie Zugehörigkeit eines halben Dorfes Harkau zur einen oder anderen Familie entscheiden musste, so erkennt man die Wahrheit des Satzes: Heimatgeschichte ist auch Weltgeschichte, und Weltgeschichte wirkt sich auf die Geschichte der Heimat aus. Was aber aus diesen Urkunden leider nicht oder kaum hervorgeht, ist das, was die Bewohner, des Dorfes, die Untertanen, während dieser Zwistigkeiten, Streitigkeiten, Überfallen erleiden, erdulden mussten; denn darüber müssen wir uns im klaren sein, der Streit, der Händel, die Besetzungen wurden ja so gut wie immer auf den Rücken der Untertanen ausgetragen. Denken wir nur an den letzten Akt der Auseinandersetzungen, als im Jahre 1426 die Familie der Grafen Kanizsay aus Rache durch ihre Knechte zwanzig Ochsen von den Harkauer Weiden stehlen und forttreiben ließ! Nachdem also auf höchster Ebene die gerichtlichen Entscheidungen gefallen waren, wurde das ganze Dorf Harkau im Jahre 1429 Eigentum der Königlichen Freistadt Ödenburg. Es wurde "Stadtdorf". Von nun an war die Geschichte der Gemeinde in allem, in Freud und Leid, mit der Geschichte der Königl. Freistadt verbunden. Ja noch, nachdem es aufgehört hatte "Stadtdorf" zu sein, nach der "Ausuebung der Leibeigenschaft" im Jahre 1853 war das Schicksal Harkaus mit dem Schicksal Ödenburgs verbunden, bis 1921, als Ödenburg und Harkau nicht mit dem Burgenland an Österreich angeschlossen wurden, sondern beide bei Ungarn blieben, was dann 1946 zur Vertreibung der deutschen Bevölkerung Ödenburgs und Harkaus aus der jahrhundertealten Heimat zur Folge hatte. Wenn es in Harkau zwei begüterte Adelsfamilien gab, selbst wenn die Nachkommen des Philipp von Kürü als Bürger der Stadt Ödenburg auch in der Stadt wohnten, so werden sie doch j einen "Gutshof" in Harkau besessen haben. Ebenso besaß die andere Adelsfamilie einen Gutshof. Sicher würde uns interessieren, wo diese Gutshöfe in Harkau standen. Da beide Adelsfamilien dem Kleinadel angehörten, besaßen sie keine Burg, wie etwa die Forchtensteiner oder die Bernsteiner, auch hatten sie kein solch großartiges Schloss wie die Deutschkreutzer Grafen, die ihr Schloss aber auch erst 1560 erbauten, also in einer Zeit, in der die Harkauer Adeligen längst ausgestorben waren. Aber einen großen Bauernhof besaßen sie sicher. Leider gibt es darüber, wo diese standen, keine urkundlichen Unterlagen. Wir sind also auf Vermutungen bzw. einleuchtende Hypothesen, Argumente angewiesen. Ich meine, dass das eine "Herrschaftshaus" mit Stallungen, Wirtschaftsgebäuden und Scheunen gegenüber vom kath. Pfarrhaus gestanden haben muss, dort wo zuletzt die Familien i Payer und v. Peckhely gewohnt haben. Meine Meinung will ich folgendermaßen begründen: 1. Dieser Hausplatz (Häuser mit Hof) ist m. E. einer der breitesten im Dorf. Warum sollte der Besitzer des halben Dorfes nicht den größten Platz für sich behalten? Man könnte mir entgegnen, dass zu unserer Zeit in dem Brunnen des Hofes kein Wasser für den Haushalt und das Vieh vorhanden war, so dass das Vieh täglich zum "Stangenbrunnen" zur Tränke getrieben werden musste. Mir wurde (schon 1930!) versichert, dass dieser Brunnen früher Wasser die Fülle hatte; als aber der Brunnen bei Wilfing oder Gritsch - also ein Hof unterhalb - gegraben wurde, trat der Wasserrnangel im Brunnen des Hofes von Peckhely-Payer auf, da mit dem Bohren des unteren Brunnens die Wasserader des oberen Brunnens "angezapft" worden war.
Die Kirche steht in unmittelbarer Nähe. Sie wurde schon 1309 zum ersten Mal urkundlich erwähnt! Auch damals wird man selbst in den Reihendörfern die ersten und wichtigsten Häuser - nicht nur das Pfarrhaus! - in unmittelbarer Nähe der Kirche gebaut haben. (Es ist aber kein Argument, dass zuletzt die Familie von Peckhely in dem Haus wohnte, denn a) zwischen 1420 und 1640, als die Familie von Peckhely/Pöckl nach Harkau kam, wohnten andere Bauern darin;
b) die Familie v. Peckhely hat mit den beiden adeligen Familien "von Harka", die schon um 1420 ausgestorben sind, nichts zu tun!).
Das zweite Herrschaftshaus, oder das Haus (und die Wirtschaftsgebäude) der anderen Adelsfamilie soll angeblich dort gestanden haben, wo zu- letzt die "neue Schule" stand, denn vor dem Bau der Schule im Jahre 1890 sei dort ein großes Bauernhaus gestanden. Dazu folgendes:
Quelle:"Harkau - mein Heimatdorf "
die Geschichte eines deutschen Bauerndorfes in Westungarn Andreas Schindler (1987)
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