Nach der Niederwerfung der ungarischen Revolution im März 1848 wurden neue Gesetze verabschiedet, laut welchen die Leibeigenschaft" mit ihren Robath und Naturalabgaben abgeschafft wurden. Im Ungarischen wird nur der Ausdruck "jobbágyság", d. h. "Leibeigene" benutzt, während wir im Deutschen differenzieren und die Ausdrücke: Leibeigene, Hörige, Fronbauer, Lehensbauer, Untertanen kennen. Wir halten uns meistens an den Ausdruck "Untertanen", weil dieser auch der rechtlichen Stellung eher entspricht als der Ausdruck: "Leibeigene". - Das Urbarialsystem wurde aufgehoben.
 
Gleichzeitig setzte das Gesetz dem Grundherren eine Entschädigung in Aussicht. Die neuen Gesetze wurden noch im April des Jahres 1848 auch in Ödenburg bekanntgegeben. An diesen Feierlichkeiten nahmen auch die Abgesandten der Dörfer teil, die von der jahrhundertelangen "Untertänigkeit" befreit weden sollten. Laut Dr. Weidlein wurde schon im Gesetzartikel 7 des Jahres 1840 den Untertanen erlaubt, sich von ihren Grundherren freizukaufen. Die zwei ersten Gemeinden, die dieses Recht in Anspruch nahmen, waren die deutschen Gemeinden Kakasd in der Schwäbischen Türkei und Oberschützen im jetzigen Burgenland (Deutsche Schuld in Ungarn? S.95). Allerdings wurde das Gesetz 1848 mit größerer Vehemenz verkündet. Diese Aufhebung des Urbarialsystems mag m. E. auch die Ursache gewesen sein, daß selbst die so deutschbewußten Harkauer mit ungarischen Freiheitskampf sympathisierten, ein Gegensatz zu den kroatischen Einwohnern die nicht nur im 30jährigen Krieg sondern auch 1848 treu zum Hause Habsburg standen.
 
An und für sich waren beide Seiten, Grundherr und Untertanen, einer "Ablösung", und damit einer Beendigung der Urberialverhältnisse nicht mehr abgeneigt, wenn auch natürlich aus verschiedenen Gründen. Die "Grundherrschaft" von Harkau, die Stadt Ödenburg, begrüßte die Ablösung aus folgenden Gründen: 1. Nach dem Verlust Schlesiens (um 1750) konnte sie ihre Weinprodukte nicht mehr so reißend absetzen, wie das Jahrhunderte vorher der Fall war. Da nützte es auch nichts, daß einige tüchtige Ödenburger Weinhändler versuchten, Rußland als Absatzmarkt zu erschließen. 2. Die Stadt benötigte dringend Geld, um ihre enormen Schulden bezahlen zu können. Von den Ablösungen der Sessionen und noch mehr von der Ablösung der "Rottfelder" erhoffte sie sich große Einnahmen. Wenn sie auch später über die "Grundentlastungs-Obligationen" ein wenig enttäuscht war, wie wir sehen werden. 3. Die Robathleistungen der Untertanen ließ sehr zu wünschen übrig. a) So schuldete allein Harkau schon am Ende des Jahres 1790 mit 1600 Robath-Tagen. Die Stadt, die von 1560 bis 1783 im Besitz von sehr vielen Weingärten war, verkaufte unter Baron Schilson (um 1780) den größten Teil ihrer Weinberge durch Versteigerung an die Bürger "auf ewige Zeiten". Trotzdem also die zu bearbeitenden Flächen verkleinert, die Anzahl der Robath aber durch Vermehrung der Bevölkerung, der Söllner, angewachsen war, konnten die anfallenden Feld-, Wald- und Weinbergarbeiten der Stadt durch Robath nicht voll gedeckt werden. b) Bei den verrechneten und tatsächlich geleisteten Robathen gab es allerhand Mißstände (siehe bei Richter Kaiser in Harkau.). c) Bei der Durchführung der Robath selbst wurde nicht intensiv genug gearbeitet. Es wurden, je nach Arbeit, halbe Kinder in die Robath geschickt, die noch nicht viel leisten konnten, und das oft an Samstagen, an dem früher Schluß gemacht werden durfte - und wie sich die Stadt in einer Eingabe beklagt - "Nach ein paar Regentropfen hören die Untertanen mit der Arbeit auf, verrechnen aber einen ganzen Robathtag".
 
Die Untertanen begrüßten die "Ablösung" auch. Sie meinten, nun seien sie freie Bauern, die eigenen Herren, keine Untertanen mehr und von Robath für immer befreit. Sie bedachten jedoch nicht, daß sie für die "Ablösung" horrende Summen - direkt an die Stadt und indirekt durch Steuern an den Staat entrichten werden müssen. Mit Recht stellt Dr. Z. Horváth in seinem Buch (ung. S. 44) fest: "In den (ehemaligen) acht Stadtdörfern kostete die Ablösungssumme einer ganzen Bauerngeneration die ganze Lebenskraft... In den dreißig Jahren nach der Verkündigung der Bauernbefreiung wurde das Lebensniveau der Bauernfamilien nicht gehoben sondern gedrückt... " Dasselbe gilt natürlich nicht nur für die Stadtdörfer, sondern für die befreiten Untertanen des ganzen Landes.
 
Nach der Niederwerfung der Revolution in Ungarn, im Jahre 1849, führte die streng absolutistische Regierung, in der "Bach-Ära" die Befreiung der Untertanen fort, da es auch die Forderung Wiens war (Dr. Weidlin: Deutsche Leitungen... S. 70). Die Erleichterungen hatten ja schon viel früher eingesetzt. Laut Gesetz von 1836 wurden die Naturalleistungen der Stadtdörfer die Stadt (74,5 Maß Schmalz, 819 Kapauner, 858 Hendel und 5749 Eier) schon damals gestrichen. Ebenso wurde die "lange Robath" und die Abgabe von "Gespunst" (= Gesponnenes) in eine gewöhnliche Robath umgewandelt.
 
Quelle:"Harkau - mein Heimatdorf ",
die Geschichte eines deutschen Bauerndorfes in Westungarn
Andreas Schindler (1987)