Die meisten Heimatforscher bezeichnen in den von ihnen herausgegebenen Heimatbüchern nur das von Maria Theresia 1765 herausgegebene Urbarium als "Urbarium". Sicher ist dies auch das bekannteste in ganz Ungarn. Jedoch gab es schon Jahrhunderte früher solche. Jenny I Ilona bezeichnet mit Recht auch viele vorher zustande gekommene "Urbarien" als solche. Laut Brockhaus versteht man unter "Urbarium das Verzeichnis der Zinseinkünfte", es stammt von "Urbar (von ahd. erbean = Ertrag bringen) das, im MA die Einkünfte von Grund und Boden" bezeichnete. So gesehen können wir die "Harkauer-Untertanen-Listen" der Stadt Ödenburg aus den Jahren 1451 und 1558 u.a. auch als "Urbarium" bezeichnen.
 
Nun aber beschäftigen wir uns mit dem Urbarium, das von Königin Maria-Theresia 1765/67 herausgegeben wurde, wobei wir unser Augenmerk hauptsächlich auf dessen Auswirkungen auf das Leben der Harkauer Untertanen" werfen. Die Belastungen der Untertanen durch die Grundherren waren bis zu diesem Zeitpunkt sehr unterschiedlich, z. T. sehr willkürlich. Die Stadt Ödenburg bildete in der Behandlung ihrer Untertanen in den acht Stadtdörfern auch hier eine rühmliche Ausnahme, da sie ihre Untertanen nie "willkürlich" behandelte. Von Anfang an (1451!) wurde festgelegt, welche Dienstleistungen, Robathe, Abgaben die Untertanen zu leisten, zu bringen hatten. "Die Untertanen der Stadt waren und sind in jeder Beziehung in einer besseren Lage als alle anderen Untertanen des Komitats" berichtet die Stadt mit Recht im Jahre 1707 der Wiener Kanzlei. Allerdings bedeutete der Verlust Schlesiens (um 1750 an Preußen), dem Hauptabsatzgebiet der Ödenburger Weine, für Ödenburg einen schweren wirtschaftlichen Rückschlag, den auch die Untertanen in den Stadtdörfern sehr zu spüren bekamen" (Jenny).
 
Aus dem Jahre 1715 befindet sich im Archiv der Stadt eine Urkunde, in der eine Kommission, (bestehend aus Bürgern und Harkauer Untertanen) die Pflichten und Rechte der Harkauer von neuem festlegte. Diese Urkunde könnte als "Vorläufer oder Grundlage" des "Theresianischen Urbars" für Harkau aus den Jahren 1765/67 angesehen werden. Da der ungarische Adel keine Steuern bezahlte und dadurch die "Kontribution" (= Abgabe) für die Erhaltung einer stehenden Armee in Ungarn nicht aufzubringen war, war Königin Maria Theresia (1740-1780) und ihre Regierung bestrebt, die Abgabepflicht der Untertanen sowohl gegenüber dem Grundherren, als auch gegenüber der Krone gesetzlich zu regeln. Auf dem ungarischen Landtag in Preßburg weigerten sich die dortigen Vertreter, dies zu tun, darum führte sie "Kraft ihrer Stellung" als Königin 1765 das Urbarium für ganz Ungarn ein" (aus: Geschichte 19 der Krickerhauer). Allerdings sollten die Komitate, jedes für sich, und möglichst nicht gleichzeitig das Urbarium einführen. Das Urbarium für die Stadtdörfer wurde von der (komitatsfreien) Königl. Freistadt Ödenburg im Jahre 1767 herausgegeben.
 
In diesem Urbarium wurden die Abgabepflichten, auf eine "ganze Ansässigkeit", auf einen "ganzen Bauernhof" bezogen, genauestens festgelegt und dadurch jeder Willkür der (besonders privaten) Grundherren Einhalt geboten. Wie willkürlich die privaten Grundherren die Robath zu handhaben gewohnt waren, will ich in einem Beispiel darlegen: "Der private Grundherr erhöhte die Robath (den Frondienst) willkürlich. Die bisherige wöchentliche Robath von einem Tag (pro Woche), wurde auf 2-3 Tage erhöht. In Vitnyéd z. B. wurde im allgemeinen 2 Tage (pro Woche) Frondienst geleistet, in der Ernte sogar 3 Tage. Bei der Höhe der zu leistenden Robath war keinerlei System zu erkennen. Die Höhe richtete sich nach der anfallenden Arbeit und nach den zur Verfügung stehenden Arbeitskräften" (Csatkai-Mollay, S. 70.) So gesehen war das Urbarium Maria Theresias wirklich zum Wohle der Untertanen ein im Geiste der Aufklärung entstandenes Jahrhundertwerk".
 
Das "Urbarium des Dorfes Harkau zu der Königlichen Freistadt Ödenburg gehörig" vom Jahre 1767 besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil ist für alle "Stadtdörfer" gleich und enthält die Rechte und Pflichten der Untertanen und die Angabe über die Größe einer "ganzen Ansässigkeit". Im zweiten Teil sind alle Harkauer Untertanen namentlich, die Größe ihres Besitzes und die Leistungen, Anzahl der Robath, Ablieferung der Naturalien jedes einzelnen aufgeführt. Am Anfang wird zwischen dem "inneren Hausgrund" und den "äußeren Feldgründen" unterschieden. Der "innere Grund einer ganzen Ansässigkeit", eines "ganzen Bauernhofes" erstreckte sich auf den Hof, den Garten und den Scheunenplatz. Er durfte nicht größer sein, als ein Feld, das mit "zwei Preßburger Metzen Frucht" (= 123 kg) eingesät werden konnte. Wer ein kleineres Vermögen besaß, eine halbe oder viertel Ansässigkeit, dessen Hausgrund mußte auch dementsprechend kleiner sein.
 
Die "äußeren Feldgründe" der Gemeinde wurden entsprechend der Güte des Bodens in Qualitätsklassen eingeteilt. Als eine "ganze Ansässigkeit" d. h. eine "ganze Bauernwirtschaft von der eine Familie (6-8 Köpfe) bequem leben konnte, wurde je nach Güteklasse des Bodens 16- 24 Joch Ackerland festgelegt Außerdem gehörten noch zu einem ganzen Bauernhof 6 Tagewerk Wiesen, "so das Jahr hindurch zweimal gemäht zu werden pflegen". Da in Harkau zu einer "ganzen Ansässigkeit" nur 16 Joch Ackerland gehörte, steht fest, daß Harkaus Boden "erste Klasse" deklariert wurde. Ob das den Realitäten entsprach, ist zu bezweifeln, wenn wir ihn mit der Güte des Bodens in der Kleinen Ungarischen Tiefebene oder Kemenesalja um Celldömölk vergleichen, der nur aus dem fruchtbaren Schwemmlöß steht Aber die Stadt als Grundherr hatte ja ein besonderes Interesse daran, daß die Güte des Bodens hoch eingeschätzt wurde, dadurch erhielt sie von ihren Untertanen mehr Leistungen. Hatte ein Untertan weniger Feld, so wurde von einem Halb-, Viertel- oder Achtelbauern gesprochen. Dementsprechend mußte er natürlich weniger leisten, bzw. abliefern.
 
Unter Punkt zwei des Harkauer Urbariums wird aufgeführt "laut Artikel 36 vom Jahre 1550 haben die Untertanen von Michaelis (29.9.) bis Georgi (24.4.) den freien Weinschank zu genießen", d. h. in dieser Jahreszeit durften sie ihren selbst erzeugten Wein ausschenken, (=feilbieten), während der anderen Zeit des Jahres, also im Sommer, durfte nur in der stadteigenen (und verpachteten) Gastwirtschaft Wein ausgeschenkt werden. Außerdem erhielten die Untertanen aus dem städtischen Wald Brennholz, 6 Klafter für eine ganze Session, auch umsonst, allerdings wurden die Bäume vom städtischen Förster ausgewählt Den Untertanen wird auch die Eichelmast im Wald für die Schweine um 6 Kreuzer wohlfeilen zugestanden als Auswärtigen. Außerdem stehen die gemeinschaftlichen Weiden (für Ochsen, Kühe, Kälber, Pferde, Schafe und Schweine) den Untertanen zur Verfügung.
 
Im Punkt drei des Urbariums wird festgelegt, daß jeder Untertan mit einer ganzen Ansässigkeit "jede Woche einen Tag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, Hin- und Rückgang inbegriffen,... mit zwei Stück Vieh und mit seinem eigenen Wagen, Pflug und Eggen nach dieses Ortes uralten Brauches zu dienen..." hat An Stelle einer eintägigen Zugrobath (= Frondienst) kann auch eine zweitägige Handrobath geleistet werden. "Weil das Neuntel bisher dem Grundherren nicht in Natura abgereicht wurde, muß dafür mit 2 Stück Vieh 12 Tage Zugrobath 24 Tage Handrobath entrichtet werden, Rauchgeld (je Kamin) mußte in bar bezahlt werden und zwar an Georgi und Michaeli (24. April und 29. September)je ein halber Gulden. An Naturalien mußte noch Schmalz, Gespunst (= Gesponnenes, Faden), Kapauner (= beschnittene Masthähnchen), Hühner und Eier abgeliefert werden, außerdem nach 30 Ansässigkeiten zusammen ein Kalb, das meistens in bar bezahlt wurde (1826 wurde für ein Kalb der Preis von 1 Gulden 52 1/2 Kreuzer abgeliefert. Der reichste Bauer mußte zusätzlich noch in Harkau jährlich 58 4/5 Kreuzer) bezahlen. - Nachdem die Stadt besonders viele Weinberge, viel Ackerland und Wälder besaß, legte sie besonders viel Wert auf den Frondienst (= Robath) ihrer Untertanen, dadurch wurden diese Güter ja umsonst bearbeitet. "Zur Zeit des Heurmachens, des Schnitts (= Ernte), Weinlese wird sowohl die Hand - als auch die Zugrobath doppelt gefordert werden können", heißt es zum Leidwesen der Bauern im Urbarium, denn das hieß, wenn der Bauer in seiner eigenen Wirtshaft (Heu-, Fruchternte, Weinlese!) ohnehin alle Hände voll zu tun hatte, wie man in Harkau sagte, konnte er von der Herrschaft verpflichtet werden, doppelt so viele Wochentage für die Stadt zu arbeiten. Dafür wurde dann im Winter abgesetzt, verrechnet. Aber wenigstens ein Viertel der Robathschuldigkeit (muß) auf die 6 Wintermonate (1. Oktober bis 31. März!) vorbehalten bleiben. Von der winterlichen Arbeit waren allerdings die Untertanen ohnehin wenig angetan, denn beim Baumfällen und Holzhacken, passierten die meisten Unfälle. Ebenso waren die Bauern von der "langen Robath" nicht begeistert. Vor dem Erscheinen des Urbariums (1767) mußten die Stadtdörfer zusammen jährlich 391 solche "lange Robath" leisten, also Fuhren durchführen, auf weiteren Strecken, die zwei Tage dauerten, natürlich mit zwei Zugtieren (Pferde oder Ochsen). Die Stadt verwendete diese "lange Robath" hauptsächlich für Lieferungen nach Wiener Neustadt. Das Urbarium gestand der Stadt jedoch nur mehr 46 3/4 solche "lange Robath" zu, davon mußte Harkau 9 9/12 leisten. Dies konnte aber ab 1800 auch in bar bezahlt werden. Für eine zweitägige Fuhre wurden 5 Gulden berechnet. Eine hohe Summe! Anscheinend waren damals schon "Fuhrunternehmen" bereit, für Bezahlung eine zweitägige Fahrt zu übernehmen.
 
Im § XVII des Urbariums heißt es: "zur Ausrottung wilder Tiere... seynd die Untertanen schuldig mit herrschaftlichem Pulver und Bley durch drei Tage zujagen..." Die Teilnahme an der Jagd - wahrscheinlich nur als Treiber - durfte auf die andere Robath also nicht angerechnet werden, mußte auch zusätzlich geleistet werden. Laut Verordnung von 1778 konnten die abzuliefernden Naturalien auch in Geld, bar bezahlt werden. Die Preise betrugen damals für ein Kalb 1 fl 52 Kreuzer, ein Paar Kapauner 35 Kreuzer, ein Huhn 15 Kreuzer, 5 Eier 5 Kreuzer, ein Maß Schmalz 35 Kreuzer Da auch die Handrobath mit Geld bezahlt werden konnte, berechnete man sie mit 10 Kreuzer pro Tag. (Also kostete ein Maß, 1/2 kg, Schmalz dreieinhalb Arbeitstage. zum Vergleich: bei uns kostet 1986 ein halbes kg Butter 15-20 Minuten Arbeitszeit. - Wohlhabende Bundesbürger!) Das Neuntel der Weinernte konnte allerdings nur in Wein entrichtet werden. Bei schlechter Ernte mußte der Wein aus der nächsten Ernte, im nächsten Jahr, nachgeliefert werden.
 
Im zweiten Teil des Urbariums wurden die Untertanen namentlich aufgeführt und es war genau festgelegt, wieviel Frondienst (= Robath) jeder leisten mußte und welche Abgaben er zu entrichten hatte. In Harkau gab es zur Zeit des Urbariums, 1767, zusammen 37 1/2 Ansässigkeiten, dazu kamen noch "Rottfelder" und Weinberge. Nun aber gab es in Harkau (ebensowenig in den anderen Stadtdörfern!) keinen Bauern, der eine ganze Ansässigkeit bewirtschaftete, also mußte auch keiner 52 Tage im Jahr mit zwei Zugtieren für die Stadt Frondienste leisten. Laut Urbarium gab es in Harkau 25 Bauern, die nicht ganz eine halbe Ansässigkeit besaßen. Sie mußten 25 Tage Zugrobath mit zwei Stück Vieh oder 50 Tage Handrobath verrichten, 5 Tage Zugrobath oder 10 Tage Handrobath für das Neuntel; außerdem mußte jeder jährlich an Zins und Abgaben entrichten: 1 Gulden, 2 Pfund Gespunst (Gesponnenes!), ein halbes Maß Schmalz, 2 Kapauner (= kastrierte Hähnchen), 1 Hendel und 10-12 Eier. 1767 hießen die Bauern mit so viel Ansässigkeit: Anton Eckl, Johann Eckl, Andre Müllner, Johann Posch, Johann Reitter, Christoph Siegl, Johann Kammerer, Eva Payer (Witwe), Maria Eckl (Witwe), Matthias Thoma, Georg Pruemann, Elias Fleischhacker, Michael Spat, Matthias Kammerer, Michael Posch, Johann Payerl, Matthias Predl, Susanna Strorigl (Witwe), Michael Pruemann, Maria Pruenn (Witwe), Elisabeth Ruiß (Witwe), Matthias Schwarzrocker, Michael Reitter, Matthlas Wilfing.
 
Viertelbauern, so wurden sie bezeichnet, besaßen zwischen 5/32 und 8/32 Ansässigkeit. Sie mußten13-15 Zugrobath oder 26-30 Handrobath und 11/5 Zugrobath für das Neuntel leisten. Abliefern mußten sie: 1 Gulden Rauchzins, 1 Pfund Gespunst, 1 Kapauner, 2 Hendel und 6 Eier. Laut I Urbarium gab es 89 Familien, die je so viel Ackerland bewirtschafteten. Wir zählen sie alphabetisch auf: Buchhaas, Eckl 3x, Gabriel, Gellemann 3x, Gmainer 2x, Haberstumpf, Hueter, Heckenast 3x, Kammerer 5x, Kayser 3x, Kirn, Kobermann 2x, Krenner, Kolb 3x, Latzko 2x, Leitner, Mader 7x, Marx, Mittenzwey, Müllner 4x, Paßler, Payerl 2x, Pöckl 2x, Predl 6x, Pasch 2x, Reitter 3 x, Roßner 2x, Scheer, Schneyder 2x, Schönfeldinger 4x, Schraml 2x, Spat, Strorigl 4x, Sturtz, Thoma 2x, TrimmeI, Tschürtz, Tulikopf, Unterecker 2x, Zax 3x.
 
Beim Erscheinen des Urbariums gab es in Harkau 24 Familien als "Achtelbauern" (oder "Söllner" mit Haus, wie man sie offiziell nannte, früher nannte man sie "Hofstätter"). sie hießen. Geigner, Haberler, Hackl, Kammerer, Kayser 2x, Kogler, Kolb, Latzko, Marx, Payr, Predl, Nr. 23. Matthias Kolb Nr.50. Proßwimmer, Reitter, Ruiß, Schelly 2x, Steiner 2x, Spat,Sturtz, Thoma, Trackl, Troißl. Sie mußten 7 1/2 Tage Zugrobath, 1 Tag Zugrobath für das Neuntel, oder zusammen 17 Tage Handrobath leisten, 1 fl Rauchgeld bezahlen, an Naturalien mußte jede Familie abliefern: 1 Gespunst 1 Hendl und 1-8 Eier.
 
Söllner ohne "Häuser" oder "Hulden" mußten auch unentgeltlich 12 Tage Handrobath leisten. nach dem Alphabet): Ammering, Ebner, Gabriel, Gellemann 4x, Graf, Haberler 2x, Hackl, Joh. Gabriel 2 x, Hafenscher, Heckenast 2x, Kammerer, Kap1 2x, Kayser 2x, Kirn 2x, Kogler 3x, Kolb 5x, Nr. 27. Matth. Thoma Nr. 5, Krenner 2x, Lautner, Mader, Marx 2x, Müllner, Paßler 3 x, Payr, Predl, Posch, Reitter 2x, Ruff,.Ruß 2x, Scheer 2x, Schelly, Spat, Steiner 3x, Storigl, Sturtz, Troißl, Tüll.
 
Außerdem gab es noch 6 Jungfamilien, die bei den Eltern wohnten. Man muß sich wundern daß nach den Türkenkriegen (1683), Kurutzenkriegen (1705-10), oder nach den so viele Menschen überlebt hatten bzw. die Bevölkerung schon stark angewachsen war.
 
Im Jahre 1789 ließ Josef II. wiederum die Bevölkerung und die Eigentümer von Grund und Boden aufzeichnen. Dieses "Protokoll" wird ebenfalls im Archiv der Stadt Ödenburg aufbewahrt. Es ist für uns alle deshalb interessant (nachdem wir ja eine Namensliste mit Besitzern, abgabepflichtigen aus dem Jahre 1767 haben), da wir a) die Bauern nach den Hausnummern aufgeführt haben, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, daß die Zählung beim "Evang. Pfarrhof" begonnen wurde, b) bei den "Inwohnern" ebenfalls die Hausnummern angegeben sind, so daß wir feststellen können, wo sie gewohnt haben und c) daß in diesem Protokoll auch alle Auswärtigen aufgeführt worden sind, die in Harkau Grund besaßen. Dem Namen nach sind diese "Auswärtigen" fast alle Ödenburger Bürger und besaßen höchstwahrscheinlich Weingärten, auf Harkauer Gemarkung, die sie zwischen 1767 und 1789 bei der "Baron Schilson'schen Aktion" von der Stadt "auf ewige Zeiten" gekauft hatten. Aber sicher besaßen sie auch Äcker und Wiesen auf Harkauer Gemarkung. Abgeschlossen wurde das "Protokoll...über die Inwohner und Besitzer von Grund...in dem Markt Harkau, unter leitender Herrschaft der Königlichen Freistadt Ödenburg am 20. April 1789". Unterschrieben ist sie von Joh. Gottlieb Gabriel (Inspektor) und vom Harkauer Gericht: Johann Kolb, Marktrichter, Joh. Marx, Matthias Eckl, Stephan Strorigl und Christoph Pöckl als Geschworene. Anhand dieser Unterlagen kann von Landsleuten festgestellt werden, wer - vielleicht welcher seiner Vorfahren - 1789 in dem Haus wohnte, in dem er und seine Eltern bis 1946 gewohnt haben; denn auf einige wichtige Anhaltspunkte können wir zurückgreifen, uns stützen. So wohnten die Vorfahren der Farn. Peckhely unter dem Namen Pöckel in demselben Haus, im Protokoll Nr. 6, oder Johann Kolb in Nr. 19 (zuletzt auch Joh. Kolb, Juagga), Joh. Tulikopf, in Nr. 20 (erbte Farn. Trackl, Frau Trackl sen. war eine geborene Tulikopfl) Farn. Kappel Samuel im Haus Wachter unter Nr. 21....
 
Nun die Namen der Abgabepflichtigen:
 
A. Bauern

#1.

Parsonage

#7.

Johann Ruiss

#16.

Johann Kobermann

#2.

M. Schrammel

#7.

Matthias Ruiss

#16.

Matt. Kobermann

#2.

J. PassIer

#8.

Johann Sigl

#17.

Georg Proedl

#3.

A. Kammerer

#9.

Matt. Payerl

#17.

Johann Proedl

#3.

M. PassIer

#10.

Michael Thoma

#18.

Johann Posch

#4.

G. PassIer

#10.

J. Reiner

#18.

Konrad Posch

#4.

M. Eckl

#11.

Mat. Rosner

#18.

Matthias Eckl

#5.

M. Mahder

#12.

M. Mittenzwey

#19.

Johann Kolb

#5.

M. Mahder Witwe

#12.

M. Mader

#20.

Johann Tulikopf

#6.

P. Poeckl

#13.

Matthew Kolb

#20.

Andre Proedl

#6.

C. Poeckl

#14.

M. Prujmann

#21.

Stephan Proedl

#6.

J. Reitter

#14.

J. Prujmann

#21.

Johann Wachter

#6.

P. Reitter

#15.

M. Wilfing

#22.

Steph. Strorigl

#7.

M. Scharzrocker

#15.

Mi. Schneider

#23.

Michael Mader

#23.

Matthew Kolb

#50.

M. Paea(Payer)

#71.

Tobias Trackl

#24.

A. Linzenberger

#51.

Matthew Latzko

#72.

Public tavern

#24.

J. Kogler

#52.

Andre Steiner

#73.

Michael Kolb

#24.

G. Kaiser

#53.

Michael Reitter

#73.

Georg Spath

#24.

Matth. Kaiser

#54.

Matthew Reitter

#74.

Tob. Paea (Payr)

#25.

A, Thoma

#54.

Georg Scheer

#75.

Matth. Peirl. jun.

#25.

M. Proedlin Witwe

#55.

M. Reiter

#75.

Matth. Peirl sen.

#26.

Andre Poeckl

#55.

Matthias Graf

#76.

Matthew Wilfing

#26.

J. Prujmann

#55.

A. Buchhaas

#77.

Sus. Unterecker Witwe

#27.

J. Gabriel

#56.

Jos. Kammerer

#77.

Matthias Tschuerz

#27.

Matth. Thoma

#57.

Andr. Kammerer

#78.

Elias Fleischhacker

#28.

Stephen Zag

#57.

Joh. Latzko

#78.

Joh. Schwarzrocker

#28.

Mi. Schrammel

#57.

Georg Peirl

#78.

Michael Marx

#29.

G. Schoenfeldinger

#58.

J. Kelemann

#79.

Maria Eckl Witwe

#29.

Matt. Eckl

#58.

S. Kelemann

#79.

Johann Paea (Payr)

#30.

J. Latzko

#58.

Andrew Sturz

#80.

kath. Pfarrerswohnung

#30.

G. Kammerer

#58.

J. Heckenast

#81.

J. Mittenzwey

#31.

J. Graf

#59.

J. Muellner

#81.

A. Mittenzwey

#31.

J. Kaiser

#60.

Matt. Pauer

#82.

Matthias Trescher

#32.

F. Schneider

#60.

J. Eckl

#82.

Johann Proedl

#32.

M. Schneider

#61.

F. Strorigl

#83.

Johann Proedl

#33.

M. Strorigl

#62.

M. Kobermann

#84.

Michael Trimmel senior

#33.

M. Gmeiner

#62.

S. Eckl Witwe

#84.

Michael Trimmel junior

#34.

M. Rassner

#63.

J. Schoenfeldinger

#84.

Michael Kammerer

#34.

A. Muellner

#64.

M. Kammerer Witwe

#84.

Johann Spath

#35.

G. Schoelly

#64.

H. Buchhaas

#85.

Lodging House

#36.

C. Schoelly

#65.

M. Proedl

#86+87.

Georg Kolb

#37.

J. Reitter

#65.

Matth. Mader

#88.

Matth. Prosswimmer

#38.

TownWatchhouse

#65.

Philipp Mader

#89.

Thomas Proedl

#39.

TownPastorHouse

#66.

M. Habeler

#90.

Johann Sturz

#40.

TownPastorHouse

#66.

J. Proedl

#91.

Stephan Eckl

#41.

HunterHouseEstate

#66.

S. Bader Witwe

#92.

Stephan Kellemann

#42.

A. Proedl

#66.

M. Kammerer

#93.

J. Hafenscheer

#43.

G. Trackl

#67,

Andreas Zax

#94.

Michael Thoma

#44.

M. Gabriel

#68.

Stephan Zax

#95.

M. Kammerer

#45.

G. Habeler

#68.

Johann Marx

#96.

M. Kammerer

#46.

Math. Steiner

#69.

Matth. Rassner

#97.

Georg Krenner

#47.

Joh. Kaiser

#69.

Joh. Reiter

#98.

Michael Kappel

#48.

G. Trackl

#70.

Mich. Haberler

#98.

Georg Kappel

#49.

Adam Proedl

#70.

Matthew Kammerer

   

 

B. Inwohner

#2.

J. Schrammel

#32.

A. Schneider Witwe

#57.

Sus. Latzgo Witwe

#2.

J. Posch

#32.

M. Schneider Witwe

#58.

M. Proedl

#5.

S. Gabriel Witwe

#32.

E. Muellner Witwe

#58.

A. Kelemann

#8.

M. Kaiser Witwe

#35.

M. Posch

#62.

M. Eckl

#9.

Stephan Kolb

#35.

F. Proedl

#64.

Matth. Krenner

#9.

Johann Ruiss

#38.

M. Kohl(Kolb)

#65.

J. Geo. Mader

#10.

Abraham Reiter

#38.

S. Heckenast

#70.

Paul Kaiser

#11.

A. Muellner

#39.

P. Kammerer

#74.

Andre Peirl

#16.

G. Lautner

#45.

Jos. Kammerer

#75.

Johann Mader

#16.

M. Proedl

#47.

Johann Kaiser

#77.

Mich. Kammerer

#16.

M. Kaiser

#47.

Matth. Treussl

#78.

Andre Kolb

#17.

G. Unterecker

#48.

Andre Gager

#78.

M. Muellner

#17.

S. Proedl Witwe

#49.

Georg Ebner

#81.

G. Mittenzwey

#18.

J. Strorigl

#51.

Stephan Steiner

#84.

Michael Trackl

#22.

Mic. Strorigl

#53.

Christian Kern

#85.

Matthew Krenner

#23.

P. Schoenfeldinger

#53.

S. Steiner Witwe

#86.

Matthew Ruiss

#23.

J. Schoenfeldinger

#55.

Matth. Thoma

#86.

Georg Kolb

#24.

Daniel Kaiser

#56.

G. Kammerer

#92.

Matthew Spath

#26.

J. Kammerer

#53

Ludwig Kohl

#93.

Paul Ruiss

#26.

M. Kammerer Witwe

#56.

S. Kammerer Witwe

#94.

Stephan Pauer

#29.

M. Schoenfeldinger

#57.

Johann Kolb

#94.

Matth. Thoma

#30.

J. G. Mader

#57.

A. Kammerer

#96.

S. Geigner Witwe

#31.

Matth. Mader

#57.

Matth. Kammerer

   

 

Fremde Grundbesitzer (alphabetisch, wie im Protokoll! Die meisten sind Bürger in Ödenburg.)

#231.

Title Hr. Wolfgang Artner

#290.

Johann Ledl

#232.

Hr. Karl Artner

#291.

Adam Limberger

#233.

Fr. E. Aschbothin

#292.

Adr. Lintner

#234.

Hr. Ch. Angermayr

#293.

Sus. Martonin

#235

. Fr. N. Aignerin

#294.

Hr. Hoh,Gg. Marhofer

#236.

Fr. Sus. Bauhoferin

#295.

Hr. Baron von Mesko

#237.

Hr. Herr. J. Beseph

#296.

J. G. Mohr

#238.

Peter Blank

#297.

Fr. Elis. Molnaerin

#239.

Hr. Michael Boehm

#298.

Johann Mueller

#240.

Hans Bruckner

#299.

Michael Neubauer

#241.

Hr. Doktor Conradin

#300.

Hr. Karl Neuhold

#242.

Georg Dahn

#301.

Abraham Neumann

#243.

Michael Edelhofer

#302.

Hr. Karl Oertl

#244.

Lingering Inheritors

#303.

Sophia Paurin

#245.

Sr. Prince Highness

#304.

Samuel Pauer

 

Nikolaus von Eszterhaezy

#305.

Hr. Samuel Puka

#246-253

are missing!

#306.

Hr. Karl & Friedrich Piltz

#254.

Fr. Sus. Gleichenteilin

#307.

Joh. MLc. Wurm

#255.

Gottfried Hahn

#308.

Joseph Posch

#256.

Sus. Hahnin

#309.

Fr. Ther. Perkin

#257.

Fr. Heinlerin

#310.

Hr. F. C. perkischen,heir

#258.

Hr. D. Hochholzer

#311.

Hr. Tob. Reisch,Sr.

#259.

Hr. Christ Hochholzer

#312.

Hr. Tob. Reisch,Jr.

#260.

Michael Honigmann

#313.

Hr. Karl Reisch

#261.

Hr. Ditmar Jentsch

#314.

Hr. Michael Reisch

#262.

Mr,Abraham Jentsch

#315.

Ignatz Reischer

#263.

Samuel Klein

#316.

Hr. Gottlieb Schrabs

#264.

Joseph Kager

#317.

Sophie Schneiderin

#265.

Johann Kaiser

#318.

Hr. Christoph Spanrafft

#266.

Christian Kroger

#319.

Fr. Eleonora Schillerin

#267.

Matthew Kelemann

#320.

Mrs Von Schnablin

#268.

Gottlieb Kroger

#321.

Johann Stoiber

#269.

Gottlieb Kundt

#322.

Fr. Katharina Schillerin

#270.

Michael Kraxner

#323.

Fr. Elis. Sedlmayerin

#271.

Ehrenreich Hage

#324.

Anna Maria Spanitzin

#272.

Hr. Johann Kastner

#325.

Hr. Gottlieb Szoeloessy

#273.

Fr. Kernsterin

#326.

Hr. Samuel Schmoller

#274.

Fr. Christina Kistlerin

#335.

Hr. Andrea Torkosch

#275.

Hr. Paul Kraneiss

#336.

Hr. Samuel Schmoller

#276.

Ferdinand Krug,Jr.

#337.

Hr. Gotfried Toepler

#277.

Adam Kastner

#338.

Matthew Thuering

#278.

Hr. Paul Kirschknopf

#339.

Caspar Tschuerz

#279.

Fr. Kath. Kroyerin

#340.

Hr. Const. von Wischy

#280,

Michael Karner

#341.

Georg Wischy

#281.

Fr. Ros. Klennerin

#342.

Hr. Gottlieb Wohlmuth

#282.

Hr. Ladislaus Kisfaludy

#343.

Hr. Gottlieb Wohlmuth Nr. 93

#283.

J. Christian Klaus

#344.

Christoph Wolf

#284.

Johann Lang

#345.

Hr. Graf von Wurmbrand

#285.

Christian Lenk

#346.

Hr. Johamm Rohrer of Girm

#286.

Michael Lang

#347.

Matthew Gabriel from Wolfs

#287.

Fr. Ther. Leitnerin

#348.

Hr. Johann Beseph

#288.

Ther, Leitnerin

#349.

Herr Ludwig von Fesztetitsch

#289.

Hr. Ferdinand Lenk

#350.

Evangelical Convent

 
Quelle:"Harkau - mein Heimatdorf ",
die Geschichte eines deutschen Bauerndorfes in Westungarn
Andreas Schindler (1987)