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Ödenburg und seine Stadtdörfer
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| Ablösung der Hutweiden |
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Nach dem Gesetzesartikel von 1836 erhielt Wandorf für jeden Bauernhof 4 Joch Weideland, insgesamt also 100,5 Joch. Es waren die "Hutweiden", die anfänglich gemeinsam genutzt wurden. Später, nach Umstellung auf die Stall- und Viehwirtschaft, haben die Hutweiden ihre Bedeutung als Weideland verloren. Sie wurden den Bauern zugeteilt, die an der Straße, die sie zu Ackernutzflächen umgebrochen haben.
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