Magister Philipp von Kürü und seine Nachkommen waren aber nicht die Alleineigentümer von Harkau. Ein Teil des Dorfes gehörte schon einer adeligen Familie, die sich um diese Zeit schon "de Harka" (von Harka) nannte. Zwei ihrer Vertreter, Gregor und Laurenz de Harka, werden in der für Ödenburg so wichtigen Urkunde König Ladislaus IV. von 1277 (königliche) "Leibeigene" genannt. Laut dieser Urkunde wurde Ödenburg zur Stadt erhoben und erhielt das Burgfeld Wandorf als Eigentum. Die beiden adeligen Familien vertrugen sich nicht gut miteinander. Die Streitigkeiten um die Besitzverhältnisse in Harkau scheinen schon bald nach der Ausstellung der Schenkungsurkunde von 1257 ausgebrochen zu sein. Denn schon aus einer Urkunde aus dem Jahre 1270 geht hervor, dass der ung. König Stephan V. den Söhnen des Magisters Philipp von Kürü, Stephan und Simon (falsch: Gregor!) die Schenkung seines Vaters Bela IV. bestätigt und die Schenkungsurkunde vom 11. Oktober 1257 nochmals abschreiben lässt.
Dass eine Urkunde so kurz (13 Jahre) nach ihrer Ausstellung schon abgeschrieben wurde, zeigt erstens den Argwohn gegen die andere Adelsfamilie "de Harkau", andererseits, dass die "Diplomatenfamilie" - wie ich sie nennen möchte - der "von Kürü" ihr Recht auf Sicherheit baute. Wie recht sie mit ihrer vorsichtigen Einschätzung der anderen Adelsfamilie der "von Harka" hatte, sollte sich schon nach abermals 13 Jahren bestätigen. Aus einer Urkunde des Königs Ladishaus IV., die am 12. Februar 1284 im Lager am Fuße der Burg Bernstein - die er eben belagerte! - gegeben wurde, geht hervor, dass der König seine "Schenkung" an Peter (von Harka), Sohn des Zubuzlo, zurücknimmt und das Gut in Anbetracht der in Treue erwiesenen Dienstleistungen des Magisters Stephan und seines Bruders Gregor, der Söhne des Magisters Philipp, eines Bürgers von Suprun..." behalten sollen. "Denn" - so fährt die Urkunde fort, "dem Peter (von Harka), Sohn des Zubuzlo, wurde die Urkunde (die heute leider nirgends mehr auffindbar ist!), dass er Eigentümer von ganz Harkau sei, nur ausgestellt, weil er das wahre Besitzrecht verschwiegen und eine Fälschung unterschoben hatte.
 
Die Söhne Philipps, Stephan und Gregor, erhielten also ihre Vermögensanteile in Harkau, laut königl. Urkunde vom 12. Febr. 1284 wieder zurück. - Aber noch im selben Jahr, am 3. Oktober, musste der König in einer Urkunde den Söhnen Magister Philipps abermals bestätigen, dass sie ihre Güter in Ödenburg- wo sie wohnten - und die außerhalb der Gemarkung Ödenburgs (also in Harkau, Egered und Girm) liegenden Güter in Frieden besitzen sollen. Trotz dieser königlichen Bestätigungen erhob Peter, Sohn des Zubuzlo, immer wieder Ansprüche auch auf die zweite Hälfte der Harkauer Güter. Das Verhältnis zwischen den beiden adeligen Familien in Harkau scheint nie unproblematisch gewesen zu sein; denn allein zwischen 1270 und 1284 lassen sich die Witwe des Philipp von Kürü und ihre Söhne Stephan und Gregor viermal ihre Besitzansprüche über einen Teil von Harkau vom König, bzw. durch Abschriften von Urkunden den Johanniter- Orden bestätigen. Der (vorläufige) Ausgleich zwischen den beiden Familien der Harka kam erst im Jahre 1289 zustande. Laut einer Urkunde, die am 10. Januar 1289 vom Bruder Dietrich, Komptur des Johanniter-Ordens in Ödenburg, ausgestellt wurde, erscheinen die Brüder Stephan und Gregor, die Söhne des Magister Philipps, einerseits und Peter, Sohn des Zoboslei und seine Brüder und Sippe, die Söhne des Grafen Georg andererseits, vor dem Komptur des Johanniter-Ordens in Ödenburg und einigen sich in Frieden über die Güter in Harkau und Egered. Magister Stephan, Sohn des Magister Philipps, war auch ein treuer Anhänger des letzten Königs aus dem Hause Arpad, Andreas III. Nach Auffassung mancher Historiker, wäre der "Stephan von Sopron", den 1301 die Witwe des Andreas III. mit der Bewachung der königlichen Burg in Buda beauftragte, Stephan, der Sohn Philipps gewesen, der sich auch "von Sopron" nannte. Ich bin der Auffassung, dass dieser "Stephan von Sopron" der Vater von Konrad von Sopron und Richter in Ödenburg war, von dem 1317 eine Urkunde betr. Egered vorhanden ist.
 
Wegen seiner Tüchtigkeit, Treue und Zuverlässigkeit wirkte Magister Stephan, Sohn des Magister Philipp, nicht nur bei den Königen Ladislaus IV, u. Andreas III. als Gesandter, sondern auch König Robert aus dem Hause Anjou wusste seine Dienste zu schätzen. In einer Urkunde aus dem Jahre 1311 und in einer anderen aus dem Jahre 1312 spricht ihm König Karl-Robert den Dank und die Anerkennung für seine treuen Dienste aus, die er als Gesandter des Königs beim König von Böhmen und beim Herzog von Österreich geleistet hat. Die Auslagen, die ihm dabei entstanden sind, würden ihm ersetzt werden. "Wie sehr auch er (Stephan) der Könige Ladislaus IV., Andreas III. und Karl-Robert geschätzter und zuverlässiger Mann war, geht auch daraus hervor, dass er außer den Schenkungen von Gütern (Egered!) sogar nach seinem Haus in Ödenburg, sowie nach seinen Dienern in diesem Haus von jeglichen Steuer befreit wurde." (Csatkai S. 51) Die beiden Adelsfamilien in Harkau standen sich - trotz ihres Abkommens von 1289, in dem es heißt: "einigen sich in Frieden", auch weiterhin feindselig gegenüber. Die eine Familie "de Harka" besetzte immer wieder Teile der Güter, die der "Diplomaten-Familie" - wie ich sie nennen möchte, die von Philipp abstammt - gehörten. Denn schon zwei Jahre später, im Jahre 1291 befiehlt der neue König Andreas III. (1290-1301) seinem Zeugmeister und Ödenburger Ispan, er möge dafür sorgen, dass Stephan, der Sohn des Magister Philipp, seine Güter in Harkau und Egered in Frieden, ohne Belästigung besitzen könne. In den bereits oben erwähnten zwei Urkunden von 1311 und 1312 befiehlt auch Karl-Robert seinem Ispan, er möge Magister Stephan in seinen Harkauer und Egereder Gütern beschützen. Und im Jahre 1325 befiehlt der König schon wieder seinem Ödenburger Ispan, er möge Magister Stephan und seine Söhne Stephan, Vinzenz und Bartholomä auf ihren Gütern in Harkau und Egered beschützen, damit sie diese in Frieden, ungestört besitzen mögen. Seit 1284 erscheint das "Burgfeld Egered" immer wieder, besonders aber in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts und auch anfangs des 15. Jahrhunderts, meistens in Verbindung mit Harkau in zahlreichen Urkunden.
 
Sicher würde uns interessieren, wo dieses "Egered" lag, das wenigstens in 45 mittelalterlichen Urkunden, meistens im Zusammenhang mit Harkau erwähnt wird. Ein Wissenschaftler meinte, dieses Egered müsste bei Agendorf gelegen haben. Dem kann man auf grund von vorhandenen Urkunden widersprechen. Ich bin überzeugt, dass Egered zwischen Harkau und Ödenburg lag, und zwar bei den Laub-Leiten-Feldern, oder beim späteren Brandmeierhof, zu dem diese Felder gehörten. Meine Begründung:
  • Laut Urkunde von 1389 verpfänden Peter von Harka und sein Sohn Stephan ihren Egereder Wald, der die Gemarkung Ödenburgs von Süden umfaßt für 200 Wiener Mark an die Stadt.
  • Wie aus einer Urkunde aus dem Jahre 1358 ersichtlich, reichte der Egereder Wald bis zum Neckendorfer Wald (damals hieß die Gemeinde noch nicht Neckenmarkt!)
  • In einer Urkunde von 1439 wird Egered (in einer ungarischen Übersetzung) mit "puszta" bezeichnet (die originale Urk. stand mir nicht zur Verfügung!) "Puszta" heißt auf deutsch: "unbebautes, verlassenes Grundstück". Also war Egered das südlich von Ödenburg lag, damals schon eine unbewohnte, verlassene Siedlung (auf die Jahrhunderte später der Brandmeierhof, zu dem die Laubleiten-Felder gehörten, angelegt wurde.) Im Jahre 1317 erhält Konrad, Sohn des Stephan von Sopron (Bewacher der Königin-Burg in Buda im Jahre 1301?) und Ödenburger Richter, um seiner Verdienste willen einen Teil von Egered, das auf Anordnung König Karl-Roberts aus der Gemarkung Ödenburgs ausgeschieden werden sollte. Schon zwei Jahre später, im Jahre 1319, befiehlt der König erneut dem Ispan, er möge die Söhne Stephans: Stephan, Vinzenz und Bartholomä sowie Konrad, den Sohn Stephans, in ihrem Gut Egered beschützen. Und aus einer Urkunde, ausgestellt vom Raaber Kapitel im Jahre 1341 geht hervor, dass die Söhne Stephans, Stephan und Bartholomä, die auch Ödenburger Bürger sind, von Stephan, Sohn des Konrads  und seiner Mutter Clara die (zweite) Güterhälfte in Egered, "das neben Ödenburg liegt" für 9 Wiener Mark kaufen. Somit war nun das ganze Gut Egered im Besitz der Brüder Stephan und Bartholomä übergangen. 1358 entstand ein großer Streit zwischen der Stadt Ödenburg und der ("Girmer") Familie de Harka wegen des Egereder Waldes, so dass König Ludwig I. in diesem Jahr allein in drei Anordnungen Urkunden eingreifen musste, um Recht und Ordnung wieder herzustellen. Der Name "Egered" war während der Jahrhunderte in Vergessenheit geraten. Darum streiten sich die Historiker heute noch darum, wo genau dieses Gut lag. In den dreißiger Jahren dieses Jahrhunderts - sicher auf Initiative des damaligen Archivars Dr. Hazi - wurde das Gebiet zwischen den Löwern und der Harkauer Straße "Egeredi-domb" (Egereder Hügel) benannt. - Im reichhaltigen Archiv der Stadt Ödenburg gibt es über 142 Urkunden, die über Harkau bzw. über die Besitzverhältnisse der beiden Adelsfamilien derer "von Harka" in der Zeit zwischen 1257 bis 1429 berichten. Die meisten dieser lateinischen Urkunden wurden mit vielen anderen aus der Geschichte der Stadt Ödenburg in den Jahren zwischen 1922 und 1930 vom damaligen Archivar Dr. Vitez Hazi Jenö in 13 Bänden herausgegeben. Ich habe sie in Bezug auf Harkau durchgearbeitet. Leider werden die Angehörigen der Familien spätestens ab 1350 als "de Harka" (= "Adelige von Harka") bezeichnet, so dass man die einzelnen vorkommenden Glieder nicht immer mit Sicherheit der einen oder anderen Familien zuordnen kann. Anfangs erscheinen die Nachkommen Stephan und Gregor immer als "Söhne des Magisters Philipp von Kürü". Stephan, Vinzenz und Bartholomä, also Enkel oder Urenkel (?) Philipps als "Söhne des Stephan". Um diese Zeit bilden sich - auch selbst bei den Adeligen - die Familiennamen erst allmählich heraus. Meistens übernahmen, bes. die Adeligen, den Namen des Dorfes, in dem ihr (Haupt-) Gut war; so etwa der oben erwähnte und uns schon bekannte "Magister Philipp von Kürü" (Philipp von Girm). Ein diesbezüglicher Fall dürfte interessant sein, da er uns sehr typisch zeigt, wie die neuen Familiennamen entstanden, oder wie einfach die "Magyarisierung" schon damals vonstatten ging. 1350 erhielt die Ödenburger Bürgerfamilie Freinsdorfer das königliche Gut Süttör, zwischen Ödenburg und Kapuvar mit dem Namen Pinnye. 1351 nennt sich die Familie in einer Urkunde "Freinsdorfer de Pinnye", dann "Pinnye-Freinsdorfer", aber in einer Urkunde aus dem Jahre 1353 heißt sie nur noch "de Pinnye" (von Pinnye). So ähnlich erhielten die beiden adeligen Familien den Namen "de Harka" (von Harka). Beide Familien gehörten dem Kleinadel an. Um 1300 scheint Magister Stephan, Sohn oder Enkel des Philipp von K ürü darauf aus zu sein, seine Güter in Harkau und Egered zu vergrößern. Er wird in zahlreichen Urkunden zwischen 1300 und 1335 auch als "de Soproniensis" (von Sopron-Ödenburg) genannt, da er wie sein Vater, Großvater auch Bürger der Stadt ist, ja nachweislich 1319, 1325 und 1335 sogar das Richteramt der Stadt inne hat, da er Jurist oder wenigstens juristisch versiert war. So bestätigt 1307 Agnes, "Witwe des Harkauer Adeligen und jetzt Frau des Nikolaus von Harkau" vor dem Komptur des Johanniter-Ordens in Ödenburg, dass sie den nach ihrem verstorbenen Mann ihr zustehenden Witwenanteil vom Harkauer Gut für 6 Wiener Mark dem Magister Stephan, Sohn des Philipps, verkauft hat. Im selben Jahr (1307) verkauft Zehonuk, Sohn des Tibor von Harka, 11 Joch Ackerland in Harkau an Stephan um 1 Wiener Mark, Verkaufsrecht inbegriffen. Und schon ein Jahr später, im Jahre 1308, bestätigt Reichildis, die Witwe des verstorbenen Gregor, Sohn des Philipp, vor dem Praeceptor des Johanniter-Ordens in Ödenburg, dass sie das nach dem Tode ihres Mannes, ihr zustehende Gut in Harkau und Girm ihrem Schwager (Bruder ihres verstorbenen Mannes!) Stephan für 5 Wiener Mark verkauft habe. Im Jahre 1309 kauft dann Stephan von Reichildis auch deren Witwenanteil von den Gütern in Harkau und Girm für 5 Wiener Mark und 90 Pfund Denar. Im selben Jahr erscheinen Magister Stephan, Sohn des Philipp- er muss schon sehr alt gewesen sein! - und die anderen Harkauer Adeligen vor dem Praeceptor des Johanniter-Ordens in Ödenburg und bescheinigen, dass sie sich (wieder einmal!) versöhnt, den Güteraustausch durchgeführt und die Güter des (verstorbenen) Andreas, Bruder des Weche von Harka, dem Magister Stephan übergeben haben, da er sie rechtmäßig gekauft und bezahlt hat. Ebenso erhält Stephan von Markus, dem Sohn Turks und Bruder des Weche von Harka, die 40 Joch Äcker und Wiesen, welche Markus für 212 Wiener Mark bei ihm (bei Stephan) verpfändet hatte. Aber schon 1335 erscheinen wieder - diesmal vor dem Ödenburger Ispan und dem Friedensrichter die Söhne Stephans (der diesmal "de Soproniensis" genannt wird!) Stephan und Bartholomä als die eine und die "Harkauer Adeligen" als die andere miteinander prozessierende Partei, und versprechen, das Urteil der Friedensrichter, betr. Harkauer Güter anzuerkennen und sich friedlich zu einigen. Hier sind auch die Namen der "Harkauer Adeligen" (der anderen Familien) aufgezählt (siehe ihre Namen bei Glieder der zweiten adeligen Familie!) Aus einer Urkunde, die vor den Kreuzrittern in Ödenburg im Jahre 1337 ausgestellt wurde, geht hervor, dass die Söhne des Stephan de Soproniensis, Stephan und Bartholomä auch eine Mühle und Güter in Girm von ihren Verwandten kauften. Und im Jahre 1341 kaufen Stephan und Bartholomä, die Söhne Stephans, wie oben bereits erwähnt, die zweite Hälfte des Gutes Egered von Stephan, Sohn des Konrads von Sopron und seiner Mutter Clara für 9 Wiener Mark. Somit war nicht nur ganz Egered sondern auch der weitaus größere Teil Harkaus in der Hand der "Girmer" Familie de Harka, also in den Händen der Nachkommen von Philipp de Küm. Aber der Aufkauf von Gütern geht auch innerhalb der eigenen Sippe weiter. Im Jahre 1349 verpfändet Johann, Sohn des Markus, Adeliger in Zemenye (Zemendorf!), seinen Güteranteil in Harkau mit Ausnahme der Wiesen, für 12 Wiener Mark an Stephans Söhne, Stephan und an dessen Halbbruder Bartholomä. Diese Wiesen verpfändet Johann im Jahre 1360 für 20 Pfund Denar an die Ödenburger (Juden) Gayzlin. Stephan wird 1358 zum letzten Mal in einer Urkunde erwähnt. Auch sein Halbbruder Bartholomä muss vor 1360 gestorben sein, denn 1360 lösen Nikolaus und Peter von Harka, die Söhne Stephans, den Witwenanteil und das Heiratsgut der Witwe ihres Onkels Bartholomä von den Gütern in Girm, Harkau und Egered ein. Ebenso wird noch in diesem Jahr die Tochter des verstorbenen Bartholomä, Angylus, in "Sohnesrecht" eingesetzt (folglich hatte Bartholomä keine männlichen Nachkommen hinterlassen!) Angylus und ihre Vettern Nikolaus und Peter von Harka treffen friedliche Vereinbarun- gen über ihre gemeinsamen Güter in Girm, Unterpetersdorf, Harkau und Egered. Also besaßen die Nachkommen Philipps von Küm außer in Ödenburg auch in den eben erwähnten Gemeinden Güter. Peters Bruder Nikolaus muss bald darauf jung (ohne Nachkommen) gestorben sein, denn 1368 protestierte Peter von Harka beim Vizegespan dagegen, dass die Witwe seines Bruders Nikolaus, Clara, einen fremden Mann auf ihr Harkauer Gut bringt. Gleichzeitig erklärt Peter sich bereit, den Güteranteil der Witwe abzukaufen, womit Clara, die sich in- zwischen wiederverheiratet hat, einverstanden ist. Im selben Jahr, 1368 verkauft sie noch dem Peter von Harka, ihrem Schwager, ihren Witwenanteil und ihr Heiratsgut für 50 Wiener Mark. Nun ist Peter 1368 der einzige (lebende) männliche Nachkomme des Philipp von Kürü und hat auch alle Güter dieser Familie in einer, in seiner Hand vereinigen können. Währendessen ging jedoch der Streit mit der anderen adeligen Familie der "von Harka" weiter. Die Feindseligkeiten spitzten sich so sehr zu, dass Peter von Harka sogar ein Mitglied der anderen Familie, Michael von Harka, ermordet. Laut einer Urkunde aus dem Jahre 1374, ausgestellt am 13. Januar vor dem Eisenburger Kapitel, erscheint Peter, Sohn des Stephan von Harka einerseits und die Söhne des Dionysos von Harka andererseits, und bestätigen, dass sie den Streit, der durch die Ermordung ihres Bruders durch Peter entstanden war, beilegen und in Zukunft in Frieden miteinander leben wollen. Jedoch der wirtschaftliche Niedergang beider Harkauer Adelsfamilien setzt um diese Zeit schon ein. Zahlreiche Urkunden berichten von Verpfändungen, Ablösungen, Kauf und Ver- kauf von Güterteilen, Wäldern und Wiesen. Zwar kauft Peter von Harka im Jahre 1378 noch von seinen Girmer Verwandten Salomon und dessen Sohn Faul deren Güteranteil in Girm für 20 Wiener Mark, ebenso kauft Peter de Harka im selben Jahr von seinem Verwandten Nikolaus von Zemenye dessen Harkauer Güteranteil für die hohe Summe von 60 Wiener Mark, aber den wirtschaftlichen Niedergang der Familie kann er damit nicht mehr aufhalten, vielleicht beschleunigt dieser Güterkauf durch Schuldenmachen noch denselben. Laut Grundbuchverzeichnis der Stadt Ödenburg aus dem Jahre 1379 (Übrigens das erste in ganz Ungarn, in deut- scher Sprache geführt!) besitzt Peter von Harka noch drei Häuser in der Stadt. Im Jahre 1389 verpfänden Peter von Harka und sein Sohn Stephan ihren Wald für 200 Wiener Mark (sehr viel Geld!) an die Bürger von Ödenburg. 1390 verpfänden Nikolaus und seine Söhne (aus der anderen Familie!) ihre durch Erbschaft erlangten Güter in Harkau für 50 Wiener Mark auf 10 Jahre an Peter von Harka. Im Jahre 1400, den28. April, bestätigt Peter von Harka, der seine beiden Söhne, Stephan und Philipp überlebte, vor dem Eisenburger Kapitel, daß seine Güteranteile in Harkau und Egered - die schon seit längerer Zeit beim Wiener-Neustädter Juden Gayzel und dessen Schwiegersohn für 400 Goldgulden verpfändet sind - der Stadt Ödenburg für 500 Goldgulden verpfändet werden sollen. Dagegen protestiert Ladislaus in seinem und im Namen seines Bruders Nikolaus beim König Sigismund. Nach seiner Ansicht dürfe Peter diese Güter weder verkaufen noch verpfänden. Der König beauftragt 1402 das Eisenburger Kapitel, es möge die Söhne des Dionysos von Harka, Nikolaus und Ladislaus, befragen, ob sie die Güter des Peters von Harka in Harkau und Girm kaufen wollen. Nachdem diese aber die Güter weder kaufen können noch wollen - wie das Kapitel dem König in einem Schreiben berichtet - befiehlt der Richter des Landes dem Eisenburger Kapitel, das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Peter von Harka, das inzwischen von den Söhnen des Dionysos von Harka beschlagnahmt wurde, dem Peter von Harka wieder zurückzugeben. 1405 verpfändet Nikolaus, Sohn des Dionysos von Harka, sein Gut für das Mitgift und die Morgengabe seiner Frau um 90 Mark. Peter von Harka bietet im Jahre 1410 seine Girmer Güter den Söhnen des Paul von Kürü zum Kaufan, aber die lehnen ab. Im Jahre 1411 beauftragt König Sigismund das Eisenburger Kapitel, auf Bitten des Peter von Harka und dessen Ehefrau Elisabeth, die ihre Güter in Egered, Harkau und Girm verkaufen wollen, ihre Verwandten und Nachbarn aufzufordern, die Güter zu kaufen. Die Brüder Nikolaus und Ladislaus (der anderen Familie von Harka) werden noch besonders in einem Schreiben aufgefordert, entweder die Güter zu kaufen oder zuzulassen, dass diese verkauft werden. Auch diesmal wollen die Brüder weder das eine noch das andere. Obwohl Peter von Harka seine Güter schon an die Stadt Ödenburg verpfändet hat, verkauft er am 24. März 1412 seine geerbten und gekauften Güter in Harkau und Egered, mit Ausnahme des Buchenwaldes, für 500 Goldgulden an Vincelo Büki und dessen Söhne Stephan und Simon? Es ist jedoch nicht wahrscheinlich, dass sie in die Güter eingeführt worden wären, das heißt, dass diese in ihren Besitz übergangen wären. Ende 1412 oder anfangs 1413 ist Peter von Harka, der letzte männliche Spross der einen Familie derer "von Harka" gestorben. Mit ihm starb diese Linie aus. 1413 bestätigt Elisabeth, die Witwe des Peter von Harka, in einer Urkunde, dass sie die geerbten und gekauften Güter ihres Mannes, die ihr nach dessen Tod zugefallen sind, für 300 Goldgulden und die Güter, die ihrer Morgengabe entstammen, für 50 Mark an die Stadt Ödenburg verkauft habe. Jedoch Nikolaus und Ladislaus von Harka (aus der anderen Familie) besetzten die Harkauer Güter abermals. Sogar Barbara, die Frau König Sigismunds, wurde in die Streitigkeiten um die Harkauer Güter eingeschaltet (wahrscheinlich durch Zusendung einiger Fässer guten Ödenburger Weins!) Aus einer Urkunde aus dem Jahre 1413 erfahren wir die Anordnung der Königin, laut welcher die Bürger Ödenburgs in ihrem Besitztum der Harkauer und Egereder Güter - die sie durch Verpfändung erlangt haben - nicht behindert werden dürfen, bis der Prozess um die Güter zwischen den Bürgern Ödenburgs und Nikolaus und Ladislaus von Harka entschieden ist.
 
Nach diesen Urkunden (und noch mehreren, die wir hier nicht bringen können, die aber im wesentlichen desselben Inhalts sind) wundert man sich, dass König Sigismund am 20. Oktober 1413 das Kapitel in Csorna (lies Tschorna) beauftragt, die Brüder Ladislaus und Nikolaus von Harka in das Gut des Petrus von Harka einzuführen. Gegen diesen (tatsächlich unverständlichen!) Befehl des Königs erhebt der Stadtrichter Faul Schekan im Namen der Ödenburger Bürger beim Csornaer Kapitel Einspruch. Ja, der Stadtrichter reist dem König Sigismund nach und bewirkt, dass der Kaiser/König -laut einer Urkunde, die am 5. Dezember 1413 in Lodi Veccio ausgestellt wurde - bestimmt, die Güter des verstorbenen Peter von Harka fallen an die Krone zurück, da dieser keine Erben habe. Nachdem aber diese Güter für 500 Goldgulden bei der Stadt Ödenburg verpfändet sind, darf die Stadt Ödenburg diese Güter in Besitz nehmen. (Peter hatte zwei Söhne gehabt, Stephan und Philipp. Da diese aber vor ihrem Vater verstorben sind, hatte er keine männlichen Erben. Ich nehme an, dass einer der Söhne Peters, sogar von Ladislaus, einem Mitglied der anderen Familie, ermordet worden war; denn als Nikolaus und Ladislaus von Harka 1425 auch ihre Güter in Harkau verpfänden, bescheinigt Nikolaus, dass er 300 Pfund Denar schon erhalten habe, um mit diesem Geld seinen Bruder Ladislaus v. Harka aus dem Gefängnis zu befreien). 1415 verklagen Elisabeth, die Witwe des Peters von Harka, und Johann, Stadtrichter von Ödenburg, die Brüder Nikolaus und Ladislaus von Harka, wegen deren eigenmächtigen Besetzung der Harkauer und Egereder Güter. Im Jahre 1418 erscheinen die Witwe des Peter von Harka als Klägerin und die Brüder Nikolaus und Ladislaus v. Harka als die Angeklagten in Buda vor dem Palatin Nikolaus Gara. Die Brüder geben im Prozess zu, dass sie keinerlei Ansprüche auf die Güter des verstorbenen Peter von Harka haben, dass die Witwe frei über die Güter verfügen könne und dass die sich gegenseitig zugefügten Schäden erlassen werden. Jedoch schon einige Wochen später erheben die beiden Brüder abermals Einspruch gegen die Besitznahme der hinterlassenen Güter des Peter von Harka durch die Stadt Ödenburg. Im Jahre 1419 verkauft die Witwe des Peter von Harka, Elisabeth, auch ihre eigenen Güter in Harkau und Egered an die Stadt und erhält den Betrag von 200 Goldgulden ausbezahlt. Damit erlischt die eine Adelsfamilie der "von Harka", deren Geschichte mit Magister Philipp von Kürü 1257 damit begonnen hatte, dass ihm König Bela IV. (Adalbert) für seine Diplomatendienste die Ödenburger Burgfelder in Harkau geschenkt hatte; er hatte jedoch schon einen (kleineren, unbewohnten) Teil von Harkau besessen.

Am 16. Mai 1424 bestätigt das Raaber Kapitel in einer Urkunde, dass Nikolaus von Harka und seine Tochter Anna ihre Güter in Harkau - mit Ausnahmen der sogenannten Rust-Wiesen- für 400 Goldgulden an die Stadt Ödenburg verpfänden. Und am 4. Dez. 1425 bestätigt Nikolaus von Harka vor dem Pressburger Kapitel in seinem und im Namen seiner Tochter Anna (die mit dem Ödenburger Bürger Hans Schmuckenpfennig verheiratet ist), dass sie ihren Güteranteil in Harkau für 310 Pfund-Denar auf "ewige Zeiten den Bürgern der Stadt Ödenburg verkauft" ha- ben. Von dem Kaufvertrag waren jedoch schon 300 Pfund-Denar vorher ausbezahlt worden für die Befreiung seines nun verstorbenen Bruders Ladislaus aus dem Gefängnis. Gegen diesen Verkauf der Harkauer Güter an die Stadt Ödenburg erhob die reichbegüterte Magnatenfamilie der Grafen von Kanizsay (vormals Güssing) Einspruch. Als der Beauftragte des Csornaer Konvents 1426 im Namen des Königs die Stadt in ihren Harkauer Besitz einführen wollte, erhoben Johann Stephan und Ladislaus, Grafen von Kanizsay, die Besitzer auch von Deutschkreutz, dagegen Einspruch, so dass die Stadt Ödenburg die zweite Hälfte, den kleineren Teil des Dorfes wieder nicht gleich in Besitz nehmen konnte. Ja die Familie Kanizsay sandte ihre Männer aus, um von der Harkauer Weide 20 Ochsen zu stehlen. Ebenso ließ sie die Güteranteile des Nikolaus von Harka in Harkau besetzen. Am 3. akt. 1426 befiehlt Kaiser/ König Sigismund dem Grafen Stephan von Kanizsay, "er möge die von ihm besetzten Güter in Harkau freiwillig an die Stadt Ödenburg abtreten," jedoch vergeblich! An Martini 1426 zahlt die Stadt Ödenburg noch 100 Pfund-Denar an Nikolaus von Harka, der auch Bürger von Ödenburg ist. Erst am 21. akt. 1429 befiehlt Kaiser/König Sigismund - nach Beendigung der gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Ödenburg und der Familie Kanizsay - den Bürgern Ödenburgs, auch die zweite Hälfte Harkaus in Besitz zu nehmen. Aus den 142 Urkunden ist ersichtlich, wie um die Harkauer Güter gefeilscht, gehandelt, Gewalttätigkeiten ausgeübt wurden und wie selbst die höchsten Instanzen, bis hinauf zum König, für das Recht beansprucht werden mussten. Wenn man bedenkt, dass der Kaiser/König Sigismund über Krieg oder Frieden in Europa (er war auch Kaiser des Heiligen Römischen Reiches - Deutscher Nation!), auf dem Konstanzer Konzil (1415) über die Einheit der Kirche Europas entscheiden sollte, sich mit "Bagatellsachen", wie Zugehörigkeit eines halben Dorfes Harkau zur einen oder anderen Familie entscheiden musste, so erkennt man die Wahrheit des Satzes: Heimatgeschichte ist auch Weltgeschichte, und Weltgeschichte wirkt sich auf die Geschichte der Heimat aus. Was aber aus diesen Urkunden leider nicht oder kaum hervorgeht, ist das, was die Bewohner, des Dorfes, die Untertanen, während dieser Zwistigkeiten, Streitigkeiten, Überfallen erleiden, erdulden mussten; denn darüber müssen wir uns im klaren sein, der Streit, der Händel, die Besetzungen wurden ja so gut wie immer auf den Rücken der Untertanen ausgetragen. Denken wir nur an den letzten Akt der Auseinandersetzungen, als im Jahre 1426 die Familie der Grafen Kanizsay aus Rache durch ihre Knechte zwanzig Ochsen von den Harkauer Weiden stehlen und forttreiben ließ! Nachdem also auf höchster Ebene die gerichtlichen Entscheidungen gefallen waren, wurde das ganze Dorf Harkau im Jahre 1429 Eigentum der Königlichen Freistadt Ödenburg. Es wurde "Stadtdorf". Von nun an war die Geschichte der Gemeinde in allem, in Freud und Leid, mit der Geschichte der Königl. Freistadt verbunden. Ja noch, nachdem es aufgehört hatte "Stadtdorf" zu sein, nach der "Ausuebung der Leibeigenschaft" im Jahre 1853 war das Schicksal Harkaus mit dem Schicksal Ödenburgs verbunden, bis 1921, als Ödenburg und Harkau nicht mit dem Burgenland an Österreich angeschlossen wurden, sondern beide bei Ungarn blieben, was dann 1946 zur Vertreibung der deutschen Bevölkerung Ödenburgs und Harkaus aus der jahrhundertealten Heimat zur Folge hatte.
Wenn es in Harkau zwei begüterte Adelsfamilien gab, selbst wenn die Nachkommen des Philipp von Kürü als Bürger der Stadt Ödenburg auch in der Stadt wohnten, so werden sie doch j einen "Gutshof" in Harkau besessen haben. Ebenso besaß die andere Adelsfamilie einen Gutshof. Sicher würde uns interessieren, wo diese Gutshöfe in Harkau standen. Da beide Adelsfamilien dem Kleinadel angehörten, besaßen sie keine Burg, wie etwa die Forchtensteiner oder die Bernsteiner, auch hatten sie kein solch großartiges Schloss wie die Deutschkreutzer Grafen, die ihr Schloss aber auch erst 1560 erbauten, also in einer Zeit, in der die Harkauer Adeligen längst ausgestorben waren. Aber einen großen Bauernhof besaßen sie sicher. Leider gibt es darüber, wo diese standen, keine urkundlichen Unterlagen. Wir sind also auf Vermutungen bzw. einleuchtende Hypothesen, Argumente angewiesen. Ich meine, dass das eine "Herrschaftshaus" mit Stallungen, Wirtschaftsgebäuden und Scheunen gegenüber vom kath. Pfarrhaus gestanden haben muss, dort wo zuletzt die Familien i Payer und v. Peckhely gewohnt haben. Meine Meinung will ich folgendermaßen begründen: 1. Dieser Hausplatz (Häuser mit Hof) ist m. E. einer der breitesten im Dorf. Warum sollte der Besitzer des halben Dorfes nicht den größten Platz für sich behalten? Man könnte mir entgegnen, dass zu unserer Zeit in dem Brunnen des Hofes kein Wasser für den Haushalt und das Vieh vorhanden war, so dass das Vieh täglich zum "Stangenbrunnen" zur Tränke getrieben werden musste. Mir wurde (schon 1930!) versichert, dass dieser Brunnen früher Wasser die Fülle hatte; als aber der Brunnen bei Wilfing oder Gritsch - also ein Hof unterhalb - gegraben wurde, trat der Wasserrnangel im Brunnen des Hofes von Peckhely-Payer auf, da mit dem Bohren des unteren Brunnens die Wasserader des oberen Brunnens "angezapft" worden war.

Die Kirche steht in unmittelbarer Nähe. Sie wurde schon 1309 zum ersten Mal urkundlich erwähnt! Auch damals wird man selbst in den Reihendörfern die ersten und wichtigsten Häuser - nicht nur das Pfarrhaus! - in unmittelbarer Nähe der Kirche gebaut haben. (Es ist aber kein Argument, dass zuletzt die Familie von Peckhely in dem Haus wohnte, denn
 
a) zwischen 1420 und 1640, als die Familie von Peckhely/Pöckl nach Harkau kam, wohnten andere Bauern darin;
b) die Familie v. Peckhely hat mit den beiden adeligen Familien "von Harka", die schon um 1420 ausgestorben sind, nichts zu tun!).
 
Das zweite Herrschaftshaus, oder das Haus (und die Wirtschaftsgebäude) der anderen Adelsfamilie soll angeblich dort gestanden haben, wo zu- letzt die "neue Schule" stand, denn vor dem Bau der Schule im Jahre 1890 sei dort ein großes Bauernhaus gestanden. Dazu folgendes:
  • stand dort eine kleine baufällige Hütte und kein großes Bauernhaus
  • wenn dort 1451 oder vorher schon ein Haus mit Wirtschaftsgebäuden gestanden hätte, wäre es 1451 bewohnt und in der Steuerliste der Untertanen als "Lehnshaus" aufgeführt worden. Das ist aber nicht der Fall, wie wir später noch sehen werden.
  • warum sollte das zweite "Herrschaftshaus" des Dorfes nicht auch in der Nähe der Kirche oder neben dem Pfarrhaus gestanden haben? Nach diesen Überlegungen müsste der Hof der zweiten adeligen Familie der "von Harka" unterhalb oder oberhalb des kath. Pfarrhauses gelegen haben, also entweder im Hof: Payer-Thumberger-Bader, oder im Hof: Reidl-Buchhaas-Reitter. Das mit Sicherheit festzustellen ist heute nicht mehr möglich. Wann diese Häuser von den Adeligen aufgegeben wurden - ab 1420 wohnten die noch leben- den Glieder beider Familien der "von Harka" als Bürger in Ödenburg - ist nicht bekannt Sicher wurden die Häuser von der Stadt, als neue Besitzerin, übernommen und an die nichtadeligen Untertanen der Stadt, also an Zinspflichtige, übergeben.

Quelle:"Harkau - mein Heimatdorf "
die Geschichte eines deutschen Bauerndorfes in Westungarn
Andreas Schindler (1987)