Der Prozeß der Befreiung der Fronbauern (Leibeigenen) ging auch nach der Niederschlagung der ungarischen nationalen Erhebung (1849) in der sog. "Bach-Ära" weiter.
 
Es wurde eine staatliche Kommission für Grundstücksentschädigung In Wandorf gebildet, die mit Beschluß vom 14. April 1854 der Stadt Ödenburg für den Wegfall der Robathleistungen der acht Stadtdörfer eine Entschädigung von insgesamt 148187 Fl (Gulden) zugesprochen hat. Davon entfielen auf Wandorf 13987 Fl.
 
Dieser Entschädigung lagen folgende "ganze Leben" (Bauernhöfe) und Ablösung der Robathverpflichtungen der einzelnen Gemeinden zugrunde:
 

Gemeinde

Ganze Bauernhöfe

Handrobath
in Tagen

Zugrobath
in Tagen

Entschädigung
In FL

Wandorf
Bodengüteklasse I

15 1/8

3599 4/8

1112 6/8

13 987

Agendorf
B-Güteklasse I

44 6/8

7990 4/8

3092 2/8

35 675

Wolfs
B-Güteklasse II

12 1/8

2648 4/8

694 2/8

10 882

Harkau
B-Güteklasse

37 4/8

5197

2316 4/8

26 750

Loipersbach
B-Güteklasse II

15 2/8

2614

932

11 812

Mörbisch
B-Güteklasse II

13 2/8

3091 4/8

1062 6/8

11 006

Kolnhof
B-Güteklasse I.

26 1/8

5515 4/8

1965 6/8

22 050

Klingenbach
B-Güteklasse II

19 4/8

3880

1307

15 825

 
In der Handrobath sind auch die der "Söllner mit und ohne Haus" enthalten. Mit der vollständigen Bezahlung der Entschädigungssumme wurden die ehemaligen Fronbauern Eigentümer der von ihnen bewirtschafteten Grundstücke.
 
Dr. Horváth Z. hat in seinem bereits erwähnten Buch Tabellen veröffentlicht, aus welchen die zur Ablösung bzw. Absonderung gekommenen Grundstücksflächen ersichtlich sind. Danach hatte Wandorf eine Gemarkung (Hotter) von 3478,1 Joch (1 J. = 1200 Quadratklafter). Davon waren 400 Joch Urbarialfeld (robathpflichtig), 429 Joch "Überlehensfeld" (nicht robathpflichtig), kirchlicher Grund (Beneficium) 3,8 Joch, Gemeindegrund 11,4 Joch, städtisch verblieben (ohne Wald) 0,115 Joch.
 
Aufgrund der Größe der Gemarkung gehörte Wandorf mit Agendorf und Loipersbach zu den größten Gemeinden unter den Stadtdörfern. In Bezug auf die Ackerflächen lag Wandorf an 7. Stelle. Der wesentliche Teil der Gemarkung bestand aus Waldflächen, die auch nach der Absonderung bzw. Ablösung mehrheitlich bei der Stadt verblieben sind.
 
Die nachstehenden Prozentzahlen veranschaulichen die Größen der Urbarialfelder zur Gesamtgemarkung der einzelnen Gemeinden:
 
Gemeinde Anteil
Wandorf 11,5%
Agendorf 30,2%
Wolfs 23,1%
Harkau 32,1%
Klingenbach 44,7%
Kolnhof 31,3%
Loipersbach 18,2%
Mörbisch 26,2%
 
Wandorf hatte also die kleinste Urbarialfläche im Verhältnis zur Gesamtgemarkung.
 
Quelle: Wandorf - Geschichte und Entwicklung
Die Geschichte und Entwicklung eines ehemaligen Stadtdorfes Ödenburgs
Hans Degendorfer, Matthias Ziegler (1991)