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wandorf05
wandorf06
Frühgeschichte - über die Ablösung und die Urbarien.
 
Geschichtliche EntwicklungErste urkundliche Erwähnung
Loipersbach im MittelalterLoipersbach im 16. Jahrhundert. Die Anfänge des Protestantismus
Loipersbach im 17. Jahrhundert. Die Blütezeit des ProtestantismusGegenreformation und Türken. Loipersbach im 18. Jahrhundert
Loipersbach im 18. Jahrhundert. Maria Theresianisches Urbar und Toleranzpatent

 

 

Das Urbarium von Wandorf (jobbágysság)

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Wie bereits bekannt, war Wandorf seit 1277 Stadtdorf, bzw. Untertanendorf (jobbágyfalu) von Ödenburg und ihre Bewohner "Leibeigene" oder "Fronbauern" der Stadt Wandorf hatte von allen Stadtdörfern am längsten das Schicksal der Leibeigenschaft ertragen müssen.

Ablösung des Waldes - Entstehung der Urbarialgemeinde

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Die Stadt Ödenburg war bei der Herausgabe von Wald- und Weideflächen nicht engherziger als andere Grundherren. Gesetzliche Vorschriften bestimmten genau die unteren und oberen Grenzen jener Flächen, die einem ganzen Bauernhof überlassen werden mußten. Bei Waldflächen lag die Grenze zwischen 2 und 8 Joch, auf keinen Fall aber über 12 Joch, die Grenzen für Weideflächen lagen zwischen 4 und 22 Joch pro Bauernhof. Die Stadt hatte also einen Spielraum, den sie unterschiedlich nutzte. In der Bodengüteklasse I, zu der Wandorf gehörte, sollte ein ganzer Bauernhof folgende Flächen erhalten:

Das Theresianische Urbarium

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Das uns bekannteste Urbarium war das von Maria Theresia, herausgegeben im Jahre 1765. Es trat am 23. Januar 1767 in Kraft. Das neue Urbarium atmete den Geist der Aufklärung und brachte für die Untertanen Erleichterungen, mehr Gerechtigkeit und Menschlichkeit. Deshalb sperrte sich die Stadt gegen das neue Urbarium und versuchte auch die Ausarbeitung eines Grundbuchs hinauszuzögern. Sie schickte sogar ihren Bürgermeister nach Wien, um die Erleichterungen für Wandorf rückgängig zu machen. Als Argument führte die Stadt an, dass die Wandorfer Untertanen erhebliche Einnahmen aus der Jagd und aus dem Verkauf ihrer Erzeugnisse bei den Adligen und Klöstern in der Umgebung erzielen würden. Dies hat bei den Wandorfern große Empörung ausgelöst. Sie beschwerten sich ihrerseits bei Hofe durch schriftliche Eingaben und Deputationen. Sie antworteten der Stadt auf ihre Weise: Zu Robatharbeiten schickten sie ihre Kinder. Bei geringem Regen blieben sie der Arbeit fern, und sie mißachteten die Urteile des Grundherrn-Gerichts. Die Stimmung war so gereizt, dass es beinahe zu blutigen Zusammenstößen gekommen wäre. Schließlich mußte die Stadt das neue Urbarium unverändert anwenden. Das Aufbegehren der Wandorfer entsprang sicher einer langjährigen Unterdrückung, ohne sich dagegen wehren zu können.

Ablösung der Weingärten

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Die Weinbauflächen gehörten zu den Fleißfeldern. Die Größe der Flächen konnten nicht ermittelt werden. Fest steht, dass der Weinbau in Wandorf keine große Bedeutung hatte. Die Gemeinde schuldete der Stadt als Weinbergmaut für die genutzten Flächen jährlich 159,5 halbe Seidel (Eimer) Wein, die für 240,40 Fl. abgelöst wurden.
 
Quelle: Wandorf - Geschichte und Entwicklung
Die Geschichte und Entwicklung eines ehemaligen Stadtdorfes Ödenburgs
Hans Degendorfer, Matthias Ziegler (1991)

Aufhebung der Leibeigenschaft und ihre Folgen

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Der geistige Wandel, der durch die französische Revolution im Jahre 1789 ausgelöst wurde und sich in der Zeit der "Aufklärung" manifestierte, machte allenthalben die Gesellschaft reif, die bestehenden Struktur durch neue zu ersetzen. Die alte Gesellschaftsordnung fing an zu bröckeln und freiheitliche Ideen rüttelten auch am System der Leibeigenschaft.

Ablösung der Hutweiden

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Nach dem Gesetzesartikel von 1836 erhielt Wandorf für jeden Bauernhof 4 Joch Weideland, insgesamt also 100,5 Joch. Es waren die "Hutweiden", die anfänglich gemeinsam genutzt wurden. Später, nach Umstellung auf die Stall- und Viehwirtschaft, haben die Hutweiden ihre Bedeutung als Weideland verloren. Sie wurden den Bauern zugeteilt, die an der Straße, die sie zu Ackernutzflächen umgebrochen haben.
 
Quelle: Wandorf - Geschichte und Entwicklung
Die Geschichte und Entwicklung eines ehemaligen Stadtdorfes Ödenburgs
Hans Degendorfer, Matthias Ziegler (1991)

Feststellung und Vorbereitung der bewirtschafteten Flächen

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Zur Vorbereitung der Bauernbefreiung wurden die von den Bauern bewirtschafteten Flächen vermessen, da diese mit den im Theresianischen Urbarium festgelegten Größen eines Bauernhofs nicht übereinstimmten. Zum einen waren die Messungen von 1767 wegen der Unvollkommenheit der damaligen Meßgeräte ungenau, zum anderen hatten die Fronbauern ihre Grundstücksflächen durch Rodungen und Besitznahme brachliegender anderer Flächen vergrößert. Diese Zugewinne unterlagen keiner Robathverpflichtung oder anderer Abgabeverpflichtung.

Ablösung kleinerer hoheitlicher Nutzungen (Gasthäuser, Fleischbanken)

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Dazu gehörte das Schankrecht und das Recht zur Betreibung von Fleischbänken. Diese Rechte der Grundherren wurden durch das Gesetz zur Aufhebung der Leibeigenschaft nicht berührt. Die Stadt Ödenburg hat sich erst nach und nach entschlossen, diese Rechte zu verpachten oder zu verkaufen. Der Preis richtete sich nach dem Schätzwert, dieser nach dem Ertrag. Der Weinausschank brachte in Wandorf folgende Gewinne:

Ablösung der Urbarialfelder

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Der Prozeß der Befreiung der Fronbauern (Leibeigenen) ging auch nach der Niederschlagung der ungarischen nationalen Erhebung (1849) in der sog. "Bach-Ära" weiter.
 
Es wurde eine staatliche Kommission für Grundstücksentschädigung In Wandorf gebildet, die mit Beschluß vom 14. April 1854 der Stadt Ödenburg für den Wegfall der Robathleistungen der acht Stadtdörfer eine Entschädigung von insgesamt 148187 Fl (Gulden) zugesprochen hat. Davon entfielen auf Wandorf 13987 Fl.

Ablösesummen, die Wandorf zahlte (Zusammenfassung)

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Wandorf bezahlte im Zusammenhang mit der Befreiung der Leibeigenschaft folgende Beträge:
 
  • 13 987,- Fl. für 400 Joch Urbarialfelder
  • 11 395,- Fl. für 181 Joch Rottfelder
  •     649,- Fl. für 17,2 Joch Überlehensfelder
  •     240,- Fl. für Weingärten - Größe unbekannt
  • 26 271,- Fl. Kapitalsumme ohne Zinsen
 
Darin sind nicht enthalten die Flächen des Pauliner-Ordens und des Kirchenfonds.
 
Seit der Einführung des Theresianischen Urbariums (1767) schrumpften die einzelnen Bauernwirtschaften infolge von Erbteilungen immer mehr zusammen. Im Jahre 1866 waren es schon 99 Eigentümer. Der Trend zu Klein- bzw. Zwergwirtschaften und zum Söllnerdasein verlief in Wandorf am schnellsten.
 
Quelle: Wandorf - Geschichte und Entwicklung
Die Geschichte und Entwicklung eines ehemaligen Stadtdorfes Ödenburgs
Hans Degendorfer, Matthias Ziegler (1991)

Ablösung der Rottfelder

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Nach dem kaiserlichen Patent von 1853 wurden den Grundherren das Recht eingeräumt, die Rottfelder gegen eine angemessene Entschädigung für die Urbarmachung zurückzunehmen. Die meisten Grundherren haben von diesem Recht Gebrauch gemacht. Nicht so die Stadt Ödenburg. Sie hat die Rottfelder "auf ewige Zeiten" den Bauern belassen. Dafür verlangte sie im Vertrag von 1857 pro Joch (1 J. = 1200 Quadratklafter) 60.- Fl. Die Entschädigungssumme sollte laut Vertrag innerhalb von 6-8 Jahren getilgt werden, mit einer Verzinsung von jährlich 5 %. Die fälligen Tilgungsraten und Zinsen mußten von den Dorfrichtern eingezogen werden. Die vorgesehene Tilgungszeit wurde nicht eingehalten, so sammelten sich Zins und Zinseszinsen auf das Mehrfache der Grundschuld an.

Bürgerfelder

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Es waren jene Grundstücke, die im Eigentum von Ödenburger Familien waren und in der Gemarkung von Wandorf lagen. Aber auch Agendorfer, Loiperspacher, ja sogar Tschurndorfer hatten Immobilien in Wandorf.
 
Aus Ödenburger Quellen geht hervor, dass im Jahre 1784 dreiundzwanzig Ödenburger Familien ihren Wohnsitz in Wandorf hatten.
 
Quelle: Wandorf - Geschichte und Entwicklung
Die Geschichte und Entwicklung eines ehemaligen Stadtdorfes Ödenburgs
Hans Degendorfer, Matthias Ziegler (1991)
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